Kommerzielle Werbung und Marketing-Aktionen
Ob Plakatwerbung, digitale Stelen mit Bewegtbildern, Auslagesysteme oder Campustüten – für alle diese Formate gibt es an der Universität Regensburg Möglichkeiten aber auch Regeln, die zu beachten sind. Näheres entnehmen Sie bitte der Plakatierungsordnung | PDF-Dokument (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).
Für Firmen, Veranstalter, Verlage etc. mit kommerziellen Absichten ist der Campusvermarketer der Universität Regensburg die richtige Anlaufstelle. Bitte wenden Sie sich für das Thema Hochschulmarketing an die Firma lautlicht:
Lautlicht GmbH, Weißenburgstraße 9, 93055 Regensburg
Ansprechpartner: Hr. Johannes Eis, Telefon: 0941/89961840, E-Mail: info@lautlicht.de, Webseite: www.lautlicht.de
Für Campustüten sowie für kommerzielle Werbemaßnahmen in den Mensen und Cafeterien am Campus ist die Firma Campusdirekt zuständig (www.campusdirekt.de).
Gibt ein „Schwarzes Brett“ für Kleinanzeigen?
Für studentische Kleinanzeigen (zum Beispiel Studienplatztausch, Wohnungsangebote, Weiterverkauf von Lehrbüchern, Nachhilfeunterricht, Privatverkäufe etc.) gibt es an der Universität Regensburg extra ausgewiesene Plakatierflächen. Diese Flächen sind durch die Aufschrift „Private Ankündigungen von Hochschulmitgliedern“ oder „Studentische Kleinanzeigen“ gekennzeichnet.
Kann ich an der Uni ein Plakat aufhängen?
Flächen, die mit „Kulturelle Veranstaltungen“ oder „Kultur am Campus“ gekennzeichnet sind, stehen studentischen Gruppen aber auch gemeinnützigen außeruniversitären Veranstaltern zur Nutzung offen (zum Beispiel zur Ankündigung von Konzerten, Theateraufführungen, Spendenlauf etc.).
Bitte beachten Sie dabei folgende Regeln:
- Hängen Sie Plakate nur an dafür vorgesehenen Flächen auf. Das Anbringen von Plakaten oder Aushängen an Säulen, an Außen- und Innenwänden oder an Kunstwerken ist nicht erlaubt. Verursachte Schäden sowie der Reinigungsaufwand sind vom Verantwortlichen zu tragen.
- Verwenden Sie nur Materialien, die sich leicht und rückstandslos entfernen lassen.
- Bringen Sie an derselben Wand keine Mehrfachplakatierungen an.
- Wenn Sie plakatieren, sind Sie auch für das Entfernen des Aushangs verantwortlich.
- Nutzen Sie keine Plakatwände, die zum Beispiel einer Fakultät, einem Lehrstuhl oder einer Fachschaftsvertretung zugeordnet sind.
- Flyer und Faltblätter dürfen an der Universität nicht verteilt werden.
Bitte beachten Sie die Plakatierungsordnung der UR; bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Referat V/6 in der Verwaltung.
Plakatierungsordnung der UR | PDF-Dokument (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Werbung in Mensa und Cafeterien
Bitte beachten Sie: Hausherr in den Mensen und Cafeterien am Campus ist das Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz. Wenn Sie dort Plakatieren oder werben möchten, beachten Sie bitte die Vorgaben des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz (externer Link, öffnet neues Fenster).
Foto: UR/Susanne Goldbrunner