Einstellungsunterlagen für:
Weitere Informationen
Informationen für internationale Mitarbeitende aus Drittstaaten
Hinweise
- Eine Beschäftigung an der Universität Regensburg ist nur möglich, wenn ein gültiger Aufenthaltstitel vorliegt, der die Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt.
- Vor der Einreise sollten Sie prüfen, ob Sie ein Visum benötigen, und dieses rechtzeitig beantragen.
- Nach der Einreise müssen Sie Ihren Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
- Bitte beachten Sie, dass eine Beschäftigung ohne gültigen Aufenthaltstitel nicht zulässig ist und Sie sich rechtzeitig um eine Verlängerung kümmern müssen.
Ausführliche Informationen finden Sie im Dokument: Informationen für Wissenschaftler/innen aus Drittstaaten | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)