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Einstellungsunterlagen für:

Weitere Informationen

Informationen für internationale Mitarbeitende aus Drittstaaten

Hinweise

  • Eine Beschäftigung an der Universität Regensburg ist nur möglich, wenn ein gültiger Aufenthaltstitel vorliegt, der die Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt.
  • Vor der Einreise sollten Sie prüfen, ob Sie ein Visum benötigen, und dieses rechtzeitig beantragen.
  • Nach der Einreise müssen Sie Ihren Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
  • Bitte beachten Sie, dass eine Beschäftigung ohne gültigen Aufenthaltstitel nicht zulässig ist und Sie sich rechtzeitig um eine Verlängerung kümmern müssen.

Ausführliche Informationen finden Sie im Dokument: Informationen für Wissenschaftler/innen aus Drittstaaten | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

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