Innovationsgutschein Bayern > Externe F&E
Das Bayerische Staatsministerium unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen mit Sitz in Bayern und externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.
Innovationsgutscheine werden in zwei Varianten angeboten:
- Der Innovationsgutschein Standard unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mind. 4.000 € und maximal 30.000 €.
- Der Innovationsgutschein Spezial eröffnet die Möglichkeit, Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durchzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung (Universität, Forschungseinrichtung) benötigen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mind. 30.000 € und maximal 80.000 €.
Ziel ist es, kleine Unternehmen an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern heranzuführen und somit ihre Innovationskraft zu stärken.
Gefördert werden:
- Existenzgründerinnen und -gründer, die ein Unternehmen mit einer Betriebstätte oder Niederlassung in Bayern gründen werden, deren Unternehmensgründungen spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt ist
- kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern mit weniger als 50 Beschäftigen (Vollzeitäquivalente) und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (einschließlich aller verbundenen Unternehmen), die sich nicht in Schwierigkeiten befinden.