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Schriftliche Arbeiten und Staatsexamen

Alles zu Seminararbeiten, Hausarbeit und Staatsexamen - – kompakt auf einen Blick.
Rechtliche Vorgaben, erste Schritte, Betreuung, Dokumentenvorlagen, veröffentlichte Arbeiten und aktuelle Themen.
Informationen zum Examen, alte Examensaufgaben und weiterführende Links.


Im Studium Lehramt Sonderpädagogik mit dem Förderschwerpunkt Lernen (einschließlich inklusiver Pädagogik) gibt es im wesentlichen zwei Arten schriftlicher Abschlussarbeiten: 
 

  • die Seminararbeiten/Hausarbeiten – Dienen in Seminaren als Prüfungsleistungen und Nachweis selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens, sowie einer vertieften Themenbearbeitung (unterliegen der Prüfungsordnung der Universität)
     
  • die Zulassungsarbeit (ZuLa) – Ist die Voraussetzung für die Zulassung zum 1. Staatsexamen, fachspezifisch im Hauptförderschwerpunkt zu verfassen und empirisch-theoretisch ausgerichtet (unterliegt der LPO I)

Diese beiden schriftlichen Arbeiten bilden die zentralen wissenschaftlichen Leistungsnachweise im Studium des Lehramts für Sonderpädagogik.

Aktuelle Nachrichten

Hier finden sie die aktuellsten Informationen des Lehrstuhls.

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Schriftliche Arbeiten

Seminararbeiten

  • Funktion: Seminararbeiten sind Prüfungsleistungen.
  • Zitierweise: APA-Richtlinien (keine Fußnoten)
  • Thema: Ist vorher mit der Betreuerin/dem Betreuer abzustimmen

Rechtliche Vorgaben für Zulassungsarbeiten

Rechtsgrundlage: § 29 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) 

  • Themenwahl: Spätestens 1 Jahr vor Prüfungsanmeldung
  • Bearbeitungszeit: 6 Monate
  • Abgabetermine: 01.02. oder 25.07. (vor Anmeldung zum Staatsexamen)
  • Thema: Aus dem Studiengebiet – jede Studentin/jeder Student bearbeitet ein eigenes Thema
  • Sprache: Deutsch (Ausnahmen nur mit Genehmigung des Prüfungsamts)
  • Umfang: Ca. 50–75 Seiten
  • Bewertung: Mit einer Mindestbewertung von “ausreichend” gilt die Leistung als Bestanden und es werden 10 LP vergeben (§ 22 Abs. 2 Nr. 4 lit. f LPO I)

Bei Abgabe erforderlich:

Erste Schritte für Zulassungsarbeiten

Studentinnen und Studenten haben beim Verfassen der Zulassungsarbeit folgende Möglichkeiten:

  • Verfassen der Zulassungsarbeit im Rahmen eines aktuellen Forschungsprojekts des Lehrstuhls
  • Verfassen der Zulassungsarbeit im Rahmen eines eigenen Themas

Forschungsmethodische Zugänge:

ZugangKurzbeschreibung
Empirisch-quantitativStudie oder Teilstudie mit eigener Fragestellung
Empirisch-qualitativerInterview-, Beobachtungs- oder Fallstudienarbeit
HermeneutischTheoriegeleitete, diskursanalytische Arbeit
DialektischKritisch-theoretische, reflexive oder transformative Arbeit
Entwicklungsorientiert / DesignorientiertPraxisprojekt oder Design-Based Research
Phänomenologisch / BiografischErfahrungsorientierte Arbeit

Verlinkt hier finden Sie hier eine Übersicht an aktuellen Forschungsthemen und Studien, bei denen eine Mitarbeit erwünscht und möglich ist. 

Vorbereitung:

Studentinnen und Studenten sollten:

  • Frühzeitig mit Überlegungen zum Forschung/Methodischen Zugang beginnen (ab dem 5. Semester)
  • In Seminaren über mögliche Themen sprechen und reflektieren
  • Sich mit Mitstudierenden vernetzen
  • Eine/Mehrere eigene Forschungsfrage/n entwickeln, die Sie im Rahmen ihrer Arbeit auch beantworten können. (siehe Video)

Themenfindung:

Hierfür können Studentinnen und Studenten:

  • Ausgeschriebene Themen am Lehrstuhl prüfen (siehe hier)
  • Veröffentlichte gute/sehr gute Arbeiten lesen (siehe hier)
  • Forschungsschwerpunkte der Dozentinnen/Dozenten prüfen (siehe hier)

Zeitliche Planung:

5. Semester  Vorüberlegungen zu einem Thema
6. Semester       Vorbereitendes Seminar (L90-M07.1),
Enwicklung einer konkreten Themenstellung
Wahl der Betreuerin/des Betreuers
7. SemesterForschungskolloquium (L90-M07.2) – Durchführung des Vorhabens
8. Semester

Weiterführung und Schreiben der Arbeit:

  • Bei Examen nach 9. Semester: Abgabe nach 8. Semester
  • Bei Examen nach 10. Semester: Abgabe nach 9. Semester
9. SemesterPrüfungsvorbereitung (L90-M09)

Beachten sie bitte auch die rechtlichen Vorgaben zur Schriftlichen Hausarbeit nach §29 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) sowie die Informationen des Prüfungsamtes zur Anmeldung zum Staatsexamen sowie zur schriftlichen Hausarbeit (externer Link, öffnet neues Fenster)

Dokumentenvorlage für Zulassungsarbeiten

Informationen zu Formatierung, Abgabe, Fristen, Plagiatsregelungen und KI-Nutzung finden sie unter “Wichtige Hinweise”.

Bitte verwenden Sie zum Schreiben der Arbeit die unten verlinkte Formatvorlage des Lehrstuhls.
Genauere Vorgaben erhalten Sie nach Rücksprache mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer.

Wahl der Betreuerin / des Betreuers für Zulassungsarbeiten

Die Forschungsinteressen der Betreuerinnen variieren und sind aktuell auf der Homepage einsehbar. Es ist vorteilhaft, die Betreuung bereits aus Seminaren zu kennen. Mögliche Betreuerinnen und Themen: 

Betreuerinnen und BetreuerThemengebiete 
Prof. Kathrin MüllerThemen der Pädagogik, Psychologie und Didaktik
Dr. Stephanie Lutz Themen der Pädagogik, Psychologie und Didaktik
Georgia Koutsianikouli aktuell nicht möglich

Bewerbung:

Für Studentinnen und Studenten ist wichtig:

  • Die passende Betreuung zu ihrem Thema wählen
  • Eine einseitige Bewerbung mit: Thema, Begründung, geplanter Methode, fachlicher Passung verfassen
  • Bei Erfolg folgt Erstgespräch + Betreuungsvereinbarung

Betreuung während der schriftlichen Arbeit

Rahmenbedingungen & Umfang

Was leistet die Betreuung?Was wird von Ihnen erwartet?
Hilfe bei der Themenfindung und -eingrenzungEigenständige Arbeitsweise und vorbereitete Gespräche
Strukturiertes Feedback zu Gliederung, Methodik und EntwürfenKonstruktive Umsetzung des erhaltenen Feedbacks
Regelmäßige Gespräche (in der Regel 3–4 Termine) zum FortschrittEigenverantwortliches Korrekturlesen (kein Lektorat durch die Betreuung)
Strukturgebende Impulse für das wissenschaftliche ArbeitenEinhaltung des individuell vereinbarten Zeitplans

Was leistet die Betreuung?

  • Hilfe bei der Themenfindung und -eingrenzung
  • Strukturiertes Feedback zu Gliederung, Methodik und Entwürfen
  • Regelmäßige Gespräche (in der Regel 3–4 Termine) zum Fortschritt
  • Strukturgebende Impulse für das wissenschaftliche Arbeiten

Was wird von Ihnen erwartet?

  • Eigenständige Arbeitsweise und vorbereitete Gespräche
  • Konstruktive Umsetzung des erhaltenen Feedbacks
  • Eigenverantwortliches Korrekturlesen (kein Lektorat durch die Betreuung)
  • Einhaltung des individuell vereinbarten Zeitplans

Der Betreuungsprozess

Der Prozess folgt einem klaren Ablauf mit festen Meilensteinen:

1. Vorbereitungsphase
Thema wählen, Exposé erstellen, Betreuungsvereinbarung abschließen.

2. Arbeitsphase
Regelmäßige Gespräche, Feedback zu Entwürfen, eigenständiges Verfassen der Arbeit.

3. Abschlussphase
Fristgerechte Abgabe inkl. eidesstattlicher Erklärung, abschließende Bewertung.

Hinweis: Bei inhaltlichen oder methodischen Problemen können im Verlauf der Arbeit Themenanpassungen nötig werden – sprechen Sie dies frühzeitig mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer ab.

Betreuungsvereinbarung

Die Betreuungsvereinbarung:

  • Hält Thema, Ziele und Zeitplan verbindlich fest
  • Wird zu Beginn der Vorbereitungsphase abgeschlossen
  • ist Grundlage für die gesamte Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer.

Bitte beachten Sie die geltenden Anmelde- und Abgabefristen des Prüfungsamts. Näheres erfahren sie hier.

Eine Studentin sitzt lächelnd und konentriert zusammen mit anderen Studierenden an einem Seminartisch Foto: UR/Julia Dragan

Wichtige Hinweise

Informationen zu der Abgabe und Fristen

Informationen zu den Fristen

  • Themenwahl: Erfolgt spätestens ein Jahr vor der Meldung zum Staatsexamen
  • Abgabetermine: Jeweils vor der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen (Termine: 01.02. oder 25.07. d. J.)
  • Bearbeitungszeit: 6 Monate, sofern keine Gewährung eines Nachtermins besteht

Informationen zur Abgabe

Wichtig bei der Abgabe: Studentinnen und Studenten müssen sich eine Empfangsbestätigung (externer Link, öffnet neues Fenster)für das Prüfungsamt unterschreiben lassen.

Formatierungsempfehlungen

Plagiatsregelungen & KI-Nutzung

Plagiatsregelungen:

  • Eigenständigkeitserklärung erforderlich (§ 29 Abs. 6 LPO I)
  • Alle fremden Quellen müssen kenntlich gemacht werden
  • Gemeinsame Arbeiten sind unzulässig – jede Studentin/jeder Student erhält eigenes Thema

KI-Nutzung:

  • Jede KI-generierte Stelle ist zu dokumentieren (Hilfsmittel + Nutzungskontext, das Ergebnis sollte reproduzierbar sein)
  • KI-Nutzung ist keine eigene geistige Leistung – d.h. Studentinnen und Studenten müssen die Nutzung transparent machen!
  • Es ist der neue KI-Hinweis in der Eigenständigkeitserklärung beachten (§ 29 Abs. 6 Satz 4 LPO I)

Konsequenzen für Studentinnen und Studenten bei Verstößen:

  • Verstöße können als Täuschungsversuch gewertet werden
  • In diesem Fall kann die betroffene Prüfungsleistung als "ungenügend" bewertet werden oder für ungültig erklärt werden
  • Grundlage: § 13 LPO I und § 35 APO

Staatsexamen Sonderpädagogik

Die erste Staatsprüfung für das Lehramt (externer Link, öffnet neues Fenster) (sogenanntes Staatsexamen) wird vom Staat und vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus organisiert und an den Universitäten durchgeführt (LPO §7). Dementsprechend sind auch bei der Anmeldung zum ersten Staatsexamen beide Parteien involviert. Die Anmeldung in Regensburg erfolgt in der Prüfungsverwaltung.

Die Themen für die Prüfungen des ersten Staatsexamens in der Sonderpädagogik werden von den drei Lehrstühlen zum sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen in München, Regensburg und Würzburg erstellt und beim Kultusministerium eingereicht. Dieses wählt dann die jeweiligen Themen für die kommende Prüfung aus einem Pool an früher eingereichten und neu eingereichten Themen aus.

L90:

Die Prüfung erfolgt handschriftlich als Aufsatz in den Fächern Didaktik oder Pädagogik sowie psychologische oder soziologische Grundlagen der Förderdiagnostik (LPO §26; §97). Pro Prüfung bekommen Sie zwei Themen zur Auswahl gestellt und bearbeiten ein Thema davon innerhalb von vier Stunden.

L30:

Die Prüfung erfolgt handschriftlich als Aufsatz in den Fächern Didaktik oder Pädagogik (LPO §26; §106). Pro Prüfung bekommen Sie zwei Themen zur Auswahl gestellt und bearbeiten ein Thema davon innerhalb von vier Stunden.

Eine junge Frau sitzt mit Büchern und Studienunterlagen an einem Tisch im Lesesaal "Philosophicum" an der Universität Regensburg. Foto: UR/Antonia Pröls

Prüfungsvorbereitung

Für L90-Studierende sind die Seminare im Modul 9 als Prüfungsvorbereitungskurse konzipiert. Genauere Informationen gibt es auf der Seite zu Modulen und Studienverlauf.


Alte Staatsexamensthemen

Zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen im Ersten Staatsexamen können Sie beim RUL auf Prüfungsaufgaben zugreifen, die bei vergangenen Examensterminen an der Universität Regensburg bearbeitet wurden. Das Angebot steht aus urheberrechtlichen Gründen nur Lehramtsstudierenden und Beschäftigten der Universität Regensburg zur Verfügung. Um auf die Unterseiten mit den Aufgaben der verschiedenen Fächer zu gelangen, benötigen Sie Ihren RZ-Account

Beispiel für Prüfungsaufgaben Herbst 2022 Lernbehindertenpädagogik

Didaktik:
1. Die empirische Forschung zeigt, dass lehrergelenkte Methoden der systematischen und intensiven Förderung im Falle von Lernschwierigkeiten Erfolg versprechen. Wember empfiehlt in diesem Zusammenhang den „direkten Unterricht“ als Strategietraining für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen. Nehmen Sie zu dieser Empfehlung Stellung! Erörtern Sie darüber hinaus, ob der „direkte Unterricht“ auch dem Anspruch an die Inklusion Stand halten kann!
2. Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunk Lernen sehen sich vom Übergang von der Schule in den Beruf mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Erläutern Sie, inwiefern das Fach „Berufs- und Lebensorientierung“ den Übergang in eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Einrichtung unterstützt! Stellen Sie ausgewählte Maßnahmen und Konzepte des Berufswahlprozesses im schulischen Kontext dar!


Pädagogik:
1. Das Sonderpädagogische Förderzentrum nimmt im inklusiven Schulsystem Bayerns eine zentrale Rolle für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Lernen ein. Stellen Sie anhand ausgewählter Organisationsformen des SFZs präventive Funktionen dar! Erörtern Sie in einem zweiten Schritt, welche Schwierigkeiten sich in Bezug auf die Prävention bei der betroffenen Schülerschaft ergeben können!
2. Im aktuellen Bildungsbericht für Deutschland ist im Blick auf das Berichtsjahr 2018 zu lesen: „Die Bildungserfolge der Kinder stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der sozioökonomischen Situation der Familie“ (DIPF 2020). Erläutern Sie, was damit ausgesagt ist und erörtern Sie weitere soziale Gefährdungslagen, in denen viele Kinder aufwachsen müssen! Entwickeln Sie in einem zweiten Schritt pädagogische Maßnahmen, die geeignet sind, sozial benachteiligten Kindern in der Schule Resonanzerleben zu ermöglichen!


Psychologie:
1. Traumatische Erfahrungen können den schulischen Lernprozess enorm erschweren. Erläutern Sie die Entstehung und die unterschiedlichen typischen Ausprägungen von Traumata! Skizzieren Sie sonderpädagogische Zugänge zu traumatisierten Schülerinnen und Schülern!
2. Fehlende oder unzureichende Metakognition erschwert die Lernsituation von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen. Stellen Sie zunächst die begrifflichen Grundlagen von Metakognition dar und gehen Sie auf die Besonderheiten im Förderschwerpunkt Lernen ein! Zeigen Sie verschiedene Möglichkeiten einer Intervention auf! Skizzieren Sie anhand eines Fallbeispiels die konkrete Gestaltung der Förderung im Förderschwerpunkt Lernen!

Beispiel für Prüfungsaufgaben Herbst 2022 Lernbehindertenpädagogik-Qualifizierung

Didaktik:
1. „Offener Unterricht ist ein Unterrichtskonzept, das eine Vielzahl pädagogischer Möglichkeiten auch in sonderpädagogischen Aufgabenfeldern enthält“ (Birgit Werner, 2020). Nehmen Sie mit Bezug auf passende Literatur Stellung! Zeigen Sie unter besonderer Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern mit Migrations- und Fluchthintergrund auf, welche Chancen und Grenzen im offenen Unterricht – nicht nur im Fach Deutsch – liegen können!
2. Die Lebensweltorientierung ist ein zentrales didaktisches Prinzip im Förderschwerpunkt Lernen. Begründen Sie die Notwendigkeit dieses Prinzips und zeigen Sie auf, was dies für die Auswahl der Bildungsinhalte bedeutet! Stellen Sie anschließend von einem unterrichtspraktischen Beispiel die konkrete Umsetzung dar!

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