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Theorie

Was ist Inklusion?

Inklusion Allgemein

  • Vereinte Nationen (2006): Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Artikel 24 – Recht auf Bildung.
  • Kultusministerkonferenz (2011): Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen.
  • Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2016): General Comment No. 4 on the Right to Inclusive Education.
  • UNESCO (2017): A Guide for Ensuring Inclusion and Equity in Education.

 

Inklusion zielt darauf ab, alle Menschen unabhängig von Behinderung, Herkunft, Sprache oder anderen Merkmalen in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens einzubeziehen. Das umfasst Bildung, Arbeit, Freizeit, Politik und kulturelle Einrichtungen. Dabei muss sich nicht das Individuum an bestehende Strukturen anpassen, sondern die Gesellschaft muss Barrieren abbauen und inklusive Strukturen schaffen, damit jeder gleichberechtigt teilnehmen kann. 

Inklusion in der Schule 

Grundlegend   

Kinder mit und ohne Behinderungen sollen gleiche Bildungs- und Lebenschancen haben. Dieses Ziel kann nur mit einem inklusiven Schulsystem erreicht werden. Deswegen verpflichtet Artikel 24 der UN-BRK die staatlichen Stellen, allen Schüler*innen einen diskriminierungsfreien Zugang zum allgemeinen Bildungssystem zu gewährleisten. Für den Schulalltag bedeutet das: Das Schulsystem muss so gestaltet sein, dass es allen Schüler*innen die bestmögliche Lösung im gemeinsamen Lernen bietet. Dazu gehören eine barriere freie Raumgestaltung, inklusive Unterrichtskonzepte, Lernmaterialien und Unterstützungsstrukturen. Und natürlich Lehrkräfte und andere Fachkräfte, die entsprechend aus- und fortgebildet sind. 

Förderschwerpunkte

Förderschwerpunkte  

Dieser Überblick über die Förderschwerpunkte im Rahmen der inklusiven Beschulung in Deutschland verdeutlicht die Heterogenität sonderpädagogischer Unterstützungsbedarfe. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass Kinder und Jugendliche mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf grundsätzlich sowohl an allgemeinen Schulen im Rahmen inklusiver Bildungsangebote als auch an Förderschulen beschult werden können. Sonderpädagogischer Förderbedarf kann nicht als einheitliches Phänomen verstanden werden, sondern betrifft unterschiedliche Entwicklungs- und Kompetenzbereiche. Hervorzuheben ist zudem, dass die dargestellten Förderschwerpunkte nicht ausschließlich medizinisch oder defizitorientiert zu interpretieren sind, sondern vor allem den individuellen pädagogischen Unterstützungsbedarf eines Kindes oder Jugendlichen beschreiben. Dementsprechend soll die Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler individuell ausgerichtet und an den jeweiligen spezifischen Bedürfnissen orientiert werden. Im Kontext inklusiver Bildung bedeutet dies, dass geeignete Rahmenbedingungen, differenzierte Lernangebote und gegebenenfalls sonderpädagogische Fachkompetenzen bereitgestellt werden müssen, um gleichberechtigte Bildungs- und Teilhabechancen zu gewährleisten. 

Die Förderschwerpunkte im Fokus

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