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Zum Verständnis der Begriffe „sexueller Belästigung“ und „sexualisierter Gewalt“

Sexuelle Belästigungen oder die Ausübung sexualisierter Gewalt von und gegenüber Universitätsmitgliedern, gehören zu den Verletzungen der grundgesetzlich geschützten Menschenwürde (Art. 1 und 3 GG (externer Link, öffnet neues Fenster)) und werden an der Universität Regensburg (UR) nicht toleriert.

Wegweisend für das Verständnis sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt ist die Rechtsauffassung des AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes (externer Link, öffnet neues Fenster), das sexuelle Belästigungen in § 3 Abs. unter Diskriminierungen (Benachteiligungen) subsumiert und folgendermaßen definiert:

Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch

  • sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen,
  • sexuell bestimmte körperliche Berührungen,
  • Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie
  • Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen

gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

Damit sind alle verbalen, nonverbalen und körperlichen Annäherungen, die als unerwünscht, grenz-überschreitend, bedrohlich, abwertend oder demütigend empfunden werden, als sexuelle Belästigung einzuordnen.

Der Umgang mit sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt ist an der UR durch ein Grundsatzpapier | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) transparent geregelt, der Vertreter*innen aller Personengruppen mit den relevanten Informationen sowie Beratungs- und Beschwerdestellen bekannt macht.

Hilfe außerhalb der UR für akute Notfälle

Links und Hilfe bei sexueller Belästigung

Externe Links

Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz

Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz gegen sexualisierte Diskriminierung und sexuelle Belästigung an Hochschulen, beschlossen von der 24. HRK-Mitgliederversammlung vom 24.04.2018

Link zur Webseite der HRK (externer Link, öffnet neues Fenster)

Ansprechperson

Dr. Birgit Bockschweiger

Referentin für Antidiskriminierung & Diversity, Ansprechperson für Fälle von sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt, Beauftragte gegen Antisemitismus der UR

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