Zum Verständnis der Begriffe „sexueller Belästigung“ und „sexualisierter Gewalt“
Sexuelle Belästigungen oder die Ausübung sexualisierter Gewalt von und gegenüber Universitätsmitgliedern, gehören zu den Verletzungen der grundgesetzlich geschützten Menschenwürde (Art. 1 und 3 GG (externer Link, öffnet neues Fenster)) und werden an der Universität Regensburg (UR) nicht toleriert.
Wegweisend für das Verständnis sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt ist die Rechtsauffassung des AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes (externer Link, öffnet neues Fenster), das sexuelle Belästigungen in § 3 Abs. unter Diskriminierungen (Benachteiligungen) subsumiert und folgendermaßen definiert:
Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch
- sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen,
- sexuell bestimmte körperliche Berührungen,
- Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie
- Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen
gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Damit sind alle verbalen, nonverbalen und körperlichen Annäherungen, die als unerwünscht, grenz-überschreitend, bedrohlich, abwertend oder demütigend empfunden werden, als sexuelle Belästigung einzuordnen.
Der Umgang mit sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt ist an der UR durch ein Grundsatzpapier | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) transparent geregelt, der Vertreter*innen aller Personengruppen mit den relevanten Informationen sowie Beratungs- und Beschwerdestellen bekannt macht.
Hilfe außerhalb der UR für akute Notfälle
- 110 – allgemeiner Notruf bei akuter Gefahr, der Sie direkt mit einer regionalen Einsatzstelle der Polizei verbindet
- Polizei Regensburg: +49 941 506-0
- Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer des Polizeipräsidiums Oberpfalz
Links und Hilfe bei sexueller Belästigung
Externe Links
- Überblick: Informationen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Das Heimwegtelefon „ist ein Service bei dem Du nachts anrufen kannst, wenn Du Dich auf dem Heimweg unwohl fühlst. Du wirst dann von einem*einer Ehrenamtlichen am Telefon bis nach Hause begleitet“
- Bayerische Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt mit Lotsen-Funktion Bayern gegen Gewalt
- Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes „Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?“ | PDF
- „Grenzen setzen - Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?“ | PDF der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Podcast-Folge der Fachstelle Mentoring zu „Sexualisierte Belästigung als Führungsherausforderung“, u.a. an Hochschulen
- Podcast-Folge von Der lila Podcast: „MeToo an Hochschulen: Wenn Profs ihre Macht missbrauchen“
- In der ZDF Dokumentation „Tatort Uni“ geht es um Machtmissbrauch an Hochschulen
Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz
Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz gegen sexualisierte Diskriminierung und sexuelle Belästigung an Hochschulen, beschlossen von der 24. HRK-Mitgliederversammlung vom 24.04.2018
Link zur Webseite der HRK (externer Link, öffnet neues Fenster)
Ansprechperson
Dr. Birgit Bockschweiger
Referentin für Antidiskriminierung & Diversity, Ansprechperson für Fälle von sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt, Beauftragte gegen Antisemitismus der UR