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Fördermöglichkeiten im Finanziellen Anreizsystem für Drittmitteleinwerbung

Das Finanzielle Anreizsystem für Drittmitteleinwerbung der Universität Regensburg dient der Motivation und der Unterstützung der Forschenden zur verstärkten Einwerbung von Drittmitteln für Forschungsprojekte bei anerkannten Förderinstitutionen. Die Universität fördert vielversprechende Forschungsideen mit bis zu 22.500 € und zahlt pauschale Aufwandsentschädigungen für eingereichte Drittmittelanträge. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Mitglieder der Universität. Antragsberechtigung, -verfahren und Förderbedingungen sind in den Richtlinien zum Finanziellen Anreizsystem für Drittmitteleinwerbung (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) geregelt. Die Fördermöglichkeiten umfassen fünf Linien, die aus dem Universitätsnetz oder via VPN direkt online beantragt werden können:

Förderlinien

Mittel aus dem Finanziellen Anreizsystem für Drittmitteleinwerbung werden bei der Berechnung der Restmittel nicht berücksichtigt.

Der Forschungsrat entscheidet über die Vergabe der Mittel. Anträge können jederzeit eingereicht werden. Anträge, die jedoch weniger als zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung eingereicht werden, können erst in der nächsten Sitzung behandelt werden. Die Sitzungen des Forschungsrates finden während der Vorlesungszeit einmal im Monat statt (zur Übersicht der Sitzungstermine). 

Ansprechpartnerin

Dr. Stefanie Rumm

+49 941 943 5535

Anreizsystem​(at)​uni-regensburg.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

Referat IV/5 - Forschungsförderung und Drittmittel

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