Historische Überlieferungsbildung
Das Universitätsarchiv erfüllt eine gesetzlich festgelegte Aufgabe gemäß dem Bayerischen Archivgesetz (externer Link, öffnet neues Fenster). Insbesondere Artikel 14 hebt die Bedeutung universitärer Archive hervor und definiert sie als festen Bestandteil der Selbstverwaltung der Hochschule.
Die institutionelle Grundlage des Archivs wurde durch die Satzung des Universitätsarchivs, (externer Link, öffnet neues Fenster) die der Senat der Universität Regensburg am 8. Juli 2004 beschlossen hat, konkretisiert. Gemäß dieser Satzung sind alle universitären Einrichtungen – Fakultäten, Institute, Lehrstühle und Verwaltungsstellen – dazu verpflichtet, ihre nicht mehr benötigten, archivwürdigen Unterlagen dem Universitätsarchiv zur Übernahme anzubieten.
So stellt das Universitätsarchiv sicher, dass die wissenschaftliche und administrative Entwicklung der Universität Regensburg langfristig dokumentiert und für künftige Generationen zugänglich bleibt. Es dient als zentrale Informationsquelle für Forschung, Lehre und Verwaltung und trägt zur Bewahrung der akademischen Identität bei.