Die Ethikkommission Regensburg berät medizinische und nicht-medizinische Forschungsvorhaben an Menschen. Grundlage unserer Arbeit sind die gesetzlichen Bestimmungen, die dazu ergangenen Verordnungen und Richtlinien, die berufsrechtlichen Regelungen sowie die Deklaration des Weltärztebundes von Helsinki. Die Kommission ist nach § 36 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (externer Link, öffnet neues Fenster) (StrlSchG) registriert.
Bei medizinischer Forschung wird unterschieden zwischen Anträgen nach AMG/CTR, MPDG/IVDR und sonstigen Anträgen (z.B. nach ärztlichem Berufsrecht oder nicht-medizinische Forschung).