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  • Bewerbungsfrist fürs Wintersemester 2026/27: 30. Juni 2026
  • Checkliste der Bewerbungsunterlagen
  • Bitte bewerben Sie sich hier:Bewerbungsformular
  • ggf. Formular zum Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen (nur auszufüllen, wenn keine anderen Nachweise vorliegen)

Qualifikation

Die Qualifikation für den Studiengang Ost-West-Studien besitzt, wer folgende Voraussetzungen erfüllt (vgl. Prüfungsordnung Ost-West-Studien vom 11. August 2021, § 4):

  1. Hochschulausbildung:
    B.A.-Abschluss oder ein gleichwertiger berufsqualifizierender Studienabschluss einer staatlich anerkannten bzw. akkreditierten Hochschule in einem geistes-, gesellschafts-, rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Fach mit mindestens der Durchschnittsnote 2,5 (gut) bzw. 4,50 Punkten in der Ersten oder Zweiten Juristischen Staatsprüfung.
  2. Sprachkenntnisse:
    Studierende aus dem fremdsprachigen Ausland müssen Deutschkenntnisse auf DSH-Niveau (siehe pdf zum Nachweis von Deutschkenntnissen) sowie eine weitere Fremdsprache aus dem europäischen Sprachraum auf dem Niveau GER A2 nachweisen. Studierende aus deutschsprachigen Ländern müssen zwei europäische Fremdsprachen nachweisen (mindestens auf dem Niveau GER A2), eine davon aus dem mittel-, ost- und südosteuropäischen Raum.
  3. Fachliche Vorkenntnisse Vertiefungsmodule:

    Für die Wahl eines Vertiefungsfaches müssen Sie Vorkenntnisse in den inhaltlichen Grundlagen und Methodiken des jeweiligen Fachs nachweisen, dies entspricht der erfolgreichen Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung in das Fachgebiet.

Bewerbungsablauf

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Studienangebot und freuen uns auf Ihre Bewerbung. Hier erfahren Sie Näheres zum genauen Bewerbungsablauf:

  • Füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus. Dort laden Sie auch Ihre Bewerbungsunterlagen als pdf hoch. Wenn alle Angaben korrekt sind, senden Sie das Formular ab. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni.
  • Eine Übersicht mit allen einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.
  • Ihre Unterlagen werden danach von der Prüfungskommission der Ost-West-Studien geprüft. Dies erfolgt in der Regel Mitte Juli.
  • Danach erhalten Sie von der Koordinierungsstelle kurz per E-Mail Bescheid, ob Sie einen Studienplatz erhalten haben (in der Regel Mitte Juli).
  • Im Anschluss erhalten Sie einen offiziellen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid, in denen das weitere Vorgehen erläutert wird.

FAQs

Nicht immer ist alles ganz klar bei der Bewerbung, daher haben wir hier für Sie ein paar der häufigsten Fragen zusammengestellt:

Ich habe mein Abschlusszeugnis noch nicht! Kann ich mich trotzdem bewerben?

Falls Ihr Hochschul-Abschlusszeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, es bis Ende des ersten Semesters der Ost-West-Studien nachzureichen, wenn Sie einen Studienplatz erhalten. Für die Bewerbung um einen Studienplatz ist in diesem Fall der lückenlose Nachweis Ihrer bisherigen Studienleistungen (Transcript) ausreichend.

Muss ich das Formular zum Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen ausfüllen, wenn in meinem Transcript die Sprachkurse aufgelistet sind oder ich schon ein anderes Zertifikat habe?

Das Formular zum Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen, das Sie unter „Bewerbungsablauf“ herunterladen können, ist nur dann nötig, falls Ihre Fremdsprachenkenntnisse nicht bereits aus dem Hochschulabschlusszeugnis oder anderen Zertifikaten hervorgehen, die Sie Ihren Bewerbungsunterlagen beigelegt haben.

Ich habe im Ausland Germanistik studiert. Reicht das als Nachweis meiner Deutschkenntnisse?

Sofern Sie Ihr Abitur / Ihre Matura nicht in einem deutschsprachigen Land erworben haben müssen Sie zur Einschreibung an der Universität Regensburg die DSH-2-Prüfung oder eine äquivalente Prüfung vorlegen. Hier finden Sie alle weiteren Informationen dazu. Für die Bewerbung ist Ihr Transcript of Records jedoch ausreichend.

Ich möchte gerne im Vertiefungsfach Politik / Recht / Wirtschaft / … belegen, habe dazu aber keine Vorkenntnisse. Kann ich mich trotzdem dafür bewerben?

Der Master Ost-West-Studien ist ein konsekutiver Studiengang; d.h. er baut auf Vorkenntnissen aus Ihrem Bachelorstudium / 1. berufsqualifizierenden Studium auf. Er ist bewusst so konzipiert, dass Sie auch ohne Vorkenntnisse in andere Fächer “hineinschnuppern” können. Im Vertiefungsfach, das auch für eine Promotion in diesem Bereich qualifiziert, werden jedoch Vorkenntnisse vorausgesetzt. Sie können sich trotzdem für das gewünschte Fach bewerben und eine entsprechende Begründung unter “Bemerkungen” im Bewerbungsformular eingeben. Wir lassen dies durch einen Fachvertreter prüfen und dieser entscheidet dann, ob Ihre Kenntnisse ausreichend sind oder nicht. Falls Letzteres kontaktieren wir Sie und fordern Sie dazu auf, ein anderes Vertiefungsfach auszuwählen. Prinzipiell können Sie sich auch in Eigenverantwortung die fehlenden Vorkenntnisse studienbegleitend aneignen und im Laufe des Studiums das Vertiefungsfach wechseln. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies ggf. zu einer Studienzeitverlängerung führen kann.

Welche Sprachen zählen zum westlichen Europa und welche zum östlichen Europa?

Westliches Europa:

Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Isländisch, Italienisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch

Östliches Europa:

Albanisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Bulgarisch, Estnisch, Lettisch, Litauisch, Makedonisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Slovakisch, Slovenisch, Tschechisch, Ukrainisch, Ungarisch

Ihre Sprache ist nicht dabei? Nehmen Sie bitte kurz Kontakt mit uns auf, der Prüfungsausschuss kann weitere Sprachen aus dem europäischen Sprachraum zulassen.

Ich habe im Ausland studiert. Woher weiß ich, welchen Notendurchschnitt ich im deutschen System habe?

Hier finden Sie die Umrechnungstabelle (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) der Uni Regensburg für unsere Partneruniversitäten, die aber auch i.d.R. für andere Hochschulen des jeweiligen Landes gelten. Im Allgemeinen gilt die “modifizierte bayerische Formel (öffnet neues Fenster)”.

 

 

Kontakt und Beratung

Kerstin Schicker, Ost-West Studien

Sprechstunde in der Vorlesungszeit: Mo. 9:30-11:30 hrs

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