Informationen und rechtliche Dokumente zum Studiengang
Anträge und Formulare Koordinierungsstelle
- Antrag Anerkennung Auslandsaufenthalt (OWS-PR-M03) (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Formblatt 6 Gastvorträge (zusätzlich mit einem Kurzprotokoll - 1-2 Seiten - zu den wichtigsten Thesen bei der Koordinierungsstelle einzureichen) (öffnet neues Fenster)
- Antrag auf Wechsel des Vertiefungsfaches (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Weitere Anträge
Sprachen und Sprachkurse
Wo kann ich Sprachkurse für die Ost-West-Studien belegen?
An der Universität Regensburg gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Institut für Slavistik: u. a. Russisch, Tschechisch, Polnisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Jiddisch und SlowakischInstitut für Romanistik: RumänischBohemicum: TschechischEuropaeum: Bulgarisch und SlowenischZentrum für Sprache und Kommunikation (ZSK): Deutsch als Fremdsprache sowie zahlreiche weitere europäische Sprachen im Rahmen der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung (SFA)Rumaenicum, Bohemicum, Hungaricum sowie Bulgarisch-kompakt und Slowenisch-kompakt: Auch die dort belegten Sprachkurse können für die Sprachmodule der Ost-West-Studien eingebracht werden.
Welche Kurse im jeweiligen Semester tatsächlich angeboten werden, entnehmen Sie bitte dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis.
Darf ich Sprachkurse der Slavistik belegen?
Ja. Die Sprachkurse des Instituts für Slavistik können für die Sprachmodule der Ost-West-Studien eingebracht werden. Das gilt auch für unterschiedliche Kursarten wie Grammatik-, Konversations- oder Landeskundekurse, sofern sie als Sprachkurse ausgewiesen sind.
Die Anmeldung erfolgt über das Vorlesungsverzeichnis (EXA). Die Leistungen werden über FlexNow verbucht.
Darf ich Sprachkurse der Romanistik belegen?
Rumänisch und Katalanisch ja. Spanisch, Französisch und Italienisch können Sie am Zentrum für Sprache und Kommunikation (ZSK) belegen.
Kann ich Russisch am ZSK belegen?
Grundsätzlich ja. Sprachkurse des ZSK können für die Ost-West-Studien angerechnet werden. Für Sprachkurse der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung (SFA) fällt jedoch grundsätzlich ein Auslagenersatz an.
Für die osteuropäischen Sprachen ist daher auch das Angebot der Slavistik zu beachten: Dort können die entsprechenden Sprachkurse kostenfrei belegt werden.
Welche Sprachkurse am ZSK sind kostenfrei?
Das ZSK erhebt für die Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA) einen Auslagenersatz. Für Studierende der Ost-West-Studien besteht eine Befreiung für die im Pflichtcurriculum benötigten westeuropäischen Fremdsprachen. Zusätzliche SFA-Kurse sind kostenpflichtig.
Wichtig: Deutsch als Fremdsprache (DaF) ist hiervon zu unterscheiden. Die DaF-Kurse des ZSK sind kostenfrei.
Wie kann ich vermeiden, am ZSK Kursgebühren zu bezahlen?
Wenn Sie einen Sprachkurs der SFA für Ihr OWS-Sprachmodul benötigen, achten Sie darauf, dass Sie die für die Ost-West-Studien vorgesehene kostenfreie Möglichkeit für westeuropäische Fremdsprachen nutzen. Zusätzliche SFA-Kurse sowie SFA-Kurse in osteuropäischen Sprachen sind kostenpflichtig.
Bei Fragen zur konkreten Kurswahl wenden Sie sich bitte vor der Anmeldung an die Koordinierungsstelle.
Zählt Deutsch als Fremdsprache?
Ja – wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist.
Für das Sprachmodul können Deutschkurse angerechnet werden, die vom Lehrgebiet Deutsch als Fremdsprache (DaF) am ZSK angeboten werden. Fachwissenschaftliche Veranstaltungen der Germanistik oder Kurse wie „Deutsch als Zweitsprache“ bzw. „Didaktik Deutsch als Fremdsprache“ zählen dagegen nicht als Sprachkurse.
Wie viele SWS muss ich pro Sprache belegen?
Für jede der beiden gewählten Fremdsprachen sind 6 SWS vorgesehen.
Dabei zählt die Gesamtzahl der Semesterwochenstunden – nicht die Anzahl der belegten Kurse.
Was mache ich, wenn ein Sprachkurs nur 4 SWS hat?
Dann können Sie die fehlenden 2 SWS mit einem weiteren Kurs in derselben Sprache erbringen.
Beispiel:
Ein Sprachkurs mit 4 SWS + ein weiterer Sprachkurs mit 2 SWS = 6 SWS.
Kann ich auch zwei Sprachkurse mit jeweils 4 SWS belegen?
Ja. Entscheidend ist die Gesamtzahl der SWS.
Bei zwei Kursen mit jeweils 4 SWS haben Sie 8 SWS belegt. Für das Sprachmodul werden davon jedoch nur die erforderlichen 6 SWS berücksichtigt.
Was passiert, wenn ein Sprachkurs 6 SWS umfasst?
Dann können mit diesem einen Kurs die erforderlichen 6 SWS einer Sprache abgedeckt werden.
Kann ich zusätzliche Sprachkurse belegen?
Ja. Sie können selbstverständlich weitere Sprachen oder zusätzliche Sprachkurse besuchen. Leistungen, die nicht für die beiden Sprachmodule benötigt werden, können ggf. im Wahlbereich verbucht werden.
Muss ich Sprachkurse auf einem bestimmten Niveau belegen?
Nein. Sie können entsprechend Ihren Vorkenntnissen das jeweils passende Niveau wählen. Möglich sind sowohl Anfängerkurse als auch weiterführende Kurse, etwa Konversation, Übersetzung oder landeskundlich ausgerichtete Sprachkurse, sofern diese als Sprachkurse ausgewiesen sind.
Wie melde ich mich für einen Sprachkurs an?
Das hängt vom Anbieter ab.
Bei der Slavistik erfolgt die Anmeldung in der Regel über das Vorlesungsverzeichnis (EXA). Beim ZSK erfolgt die Platzvergabe je nach Kurs über das Vorlesungsverzeichnis oder am ersten Kurstag. Für verschiedene Kurse gelten unterschiedliche Anmeldefristen.
Informieren Sie sich deshalb immer rechtzeitig über die Anmeldefristen des jeweiligen Anbieters.
Lehrveranstaltungen und Kursanmeldung
Wo finde ich die für Ost-West-Studien geeigneten Lehrveranstaltungen?
Für jedes Semester wird ein Vorlesungsverzeichnis der Ost-West-Studien in SPUR erstellt. Dort sehen Sie, welche Veranstaltungen Sie in welchem Modul und Fachgebiet einbringen können.
Das OWS-Vorlesungsverzeichnis ist eine Auswahl aus den Veranstaltungen der verschiedenen Fakultäten und Institute der Universität Regensburg.
Kann ich auch einen Kurs besuchen, der nicht im OWS-Vorlesungsverzeichnis steht?
Grundsätzlich sollten Sie vor dem Besuch mit der Koordinierungsstelle klären, ob der Kurs für die Ost-West-Studien angerechnet werden kann.
Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht automatisch möglich.
Kann ich einen Kurs anders anrechnen lassen als im Vorlesungsverzeichnis angegeben?
Das ist unter Umständen möglich. Informieren Sie jedoch rechtzeitig die Koordinierungsstelle, da der Kurs gegebenenfalls in FlexNow für eine andere Modulposition freigeschaltet werden muss.
Muss ich mich für Lehrveranstaltungen anmelden?
Das hängt von der Veranstaltungsart und vom jeweiligen Fach ab.
Für Haupt- und Proseminare sowie Übungen ist in der Regel eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldeverfahren unterscheiden sich je nach Institut.
Wichtig: Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung und die Anmeldung zur Prüfung in FlexNow sind zwei verschiedene Dinge.
Wie melde ich mich für eine Lehrveranstaltung an?
Informieren Sie sich beim jeweiligen Institut bzw. Lehrstuhl über das dort geltende Anmeldeverfahren. Je nach Fach erfolgt die Anmeldung beispielsweise über EXA, FlexNow oder direkt beim Dozenten bzw. der Dozentin.
FlexNow und Prüfungsanmeldung
Was ist der Unterschied zwischen Kursanmeldung und Prüfungsanmeldung?
Mit der Kursanmeldung sichern Sie sich – sofern erforderlich – einen Platz in einer Lehrveranstaltung.
Mit der Anmeldung in FlexNow melden Sie die zugehörige Prüfungsleistung für Ihr Studium an.
Beides ist nicht dasselbe.
Muss ich mich in FlexNow anmelden?
Ja. Für alle Leistungen, die Sie in einem Modul der Ost-West-Studien einbringen möchten, müssen Sie sich in FlexNow zur entsprechenden Prüfung anmelden.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig in FlexNow anmelde?
Ohne Anmeldung in FlexNow können Sie die Prüfungsleistung grundsätzlich nicht regulär einbringen. Wenn Sie eine Anmeldefrist versäumt haben, wenden Sie sich umgehend an den anbietenden Lehrstuhl und an die Koordinierungsstelle.
Was mache ich, wenn eine Veranstaltung in FlexNow nicht angezeigt wird?
Prüfen Sie zunächst, ob der Anmeldezeitraum für die betreffende Veranstaltung bereits begonnen hat.
Wenn die Veranstaltung trotz laufender Anmeldefrist nicht angezeigt wird, wenden Sie sich an die Koordinierungsstelle.
Ich möchte einen Kurs in einer anderen Modulposition verbuchen. Was muss ich tun?
Klären Sie dies vor der FlexNow-Anmeldung mit der Koordinierungsstelle. Gegebenenfalls muss die Veranstaltung zunächst für die gewünschte Modulposition freigeschaltet werden.
Praktikum und Auslandsaufenthalt
Muss ich ein Praktikum machen?
Nein. In den Ost-West-Studien gibt es kein Pflichtpraktikum.
Verpflichtend ist dagegen ein achtwöchiger Auslandsaufenthalt im Rahmen des Auslandsmoduls.
Ein Praktikum kann eine Möglichkeit sein, diesen Auslandsaufenthalt zu absolvieren.
Kann ich mein Auslandspraktikum für das Studium anrechnen lassen?
Ja. Ein Praktikum im Ausland kann Bestandteil des Auslandsmoduls sein. Die tatsächliche Anerkennung erfolgt nach dem Praktikum auf Grundlage der erforderlichen Nachweise und des Praktikumsberichts.
Es ist möglich, vor Beginn des Praktikums bei der Koordinierungsstelle schriftlich eine Einschätzung einzuholen, ob das Praktikum voraussichtlich anerkannt werden kann.
Darf ich ein Praktikum in Deutschland machen?
Studierende, die nicht verpflichtend einen Auslandsaufenthalt im östlichen Europa absolvieren müssen und nicht aus Deutschland stammen, können auch in Deutschland ein studienbezogenes Praktikum machen. Dies muss aber vorher mit der Koordinierungsstelle abgeklärt werden.
Wie finde ich eine passende Praktikumsstelle?
Die Praktikumsstelle organisieren Sie grundsätzlich selbst. Die Koordinierungsstelle berät Sie bei Fragen zur Eignung einer Stelle und zur Anerkennung. Bei Fragen können Sie sich an die Koordinierungsstelle wenden. Bayhost bietet eine sehr gute Praktikumsbörse und -beratung für die Staaten des östlichen Europa an.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine konkrete Tätigkeit für das Studium geeignet ist, klären Sie dies vor Beginn des Praktikums.
Wie lange muss der Auslandsaufenthalt dauern?
Der verpflichtende Auslandsaufenthalt umfasst insgesamt mindestens acht Wochen.
Die acht Wochen müssen nicht zwingend am Stück absolviert werden. Sie können aus mehreren Aufenthalten zusammengesetzt werden; ein einzelner Aufenthalt muss mindestens eine Woche umfassen.
Kann ich einen früheren Auslandsaufenthalt anerkennen lassen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Ein früherer Auslandsaufenthalt kann anerkannt werden, wenn ein entsprechender inhaltlicher Bezug zum Studium besteht und er nicht bereits Bestandteil des vorhergehenden berufsqualifizierenden Studienabschlusses war.
Wie lasse ich meinen Auslandsaufenthalt anerkennen?
Je nach Art des Aufenthalts benötigen Sie entsprechende Nachweise und einen Bericht.
Für einen Auslandsaufenthalt ist der „Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes“ vorgesehen. Den Antrag reichen Sie zusammen mit dem Bericht und einem Nachweis über den Aufenthalt bzw. die erbrachte Leistung bei der Koordinierungsstelle ein.
Wie lang muss der Bericht sein?
Für das Auslandsmodul ist ein Bericht im Umfang von ca. 4–5 Seiten vorgesehen.
Welche Richtlinien gibt es für den Bericht?
Der Bericht soll in erster Linie Ihre Erfahrungen reflektieren und einen Bezug zu den Inhalten und Zielen des Studiums herstellen. Es soll kein reiner Bericht über die organisatorischen und inhaltlichen Abläufe Ihres Auslandsaufenthalts sein, sondern zeigen, dass Sie reflektieren und interkulturelle Zusammenhänge und Einordnungen herstellen können. Da der Aufenthalt ein integraler Bestandteil Ihres Studiums ist, ist es wichtig, dass hier ein klarer inhaltlicher Zusammenhang besteht, den Sie im Bericht herausarbeiten.
Was brauche ich für die Anerkennung eines Praktikums?
Für die Anerkennung benötigen Sie insbesondere einen Nachweis der Praktikumsstelle sowie den vorgesehenen Bericht.
Die Anerkennung erfolgt erst nach Abschluss des Praktikums. Wenn Sie vorab klären möchten, ob eine konkrete Praktikumsstelle voraussichtlich anerkannt werden kann, wenden Sie sich vor Beginn schriftlich an die Koordinierungsstelle.
Masterarbeit
Wann kann ich meine Masterarbeit anmelden?
Die Masterarbeit sollten Sie anmelden, wenn Fachgebiet (aus dem Vertiefungsmodul) sowie Erst- und Zweitgutachter geklärt sind.
Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Planung zu beginnen. Ein genaues Thema muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststehen.
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Masterarbeit?
Sie entscheiden sich für eines Ihrer beiden Vertiefungsfächer bzw. für eine interdisziplinäre Ausrichtung.
Als Erstgutachter/in kommt in der Regel ein Dozent oder eine Dozentin aus dem Fachgebiet, in dem Sie eine Arbeit schreiben wollen in Frage. Derjenige / diejenige muss ein Hochschullehrer sein (das bedeutet in der Regel eine abgeschlossene Habilitation).
Sie benötigen außerdem einen Zweitgutachter bzw. eine Zweitgutachterin. Diese/r ist in der Regel ebenfalls habilitiert; es besteht aber in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit, eine nicht habilitierte Person zum Zweitgutachter auszuwählen. Dies erfordert aber einen Antrag, der eine längere Bearbeitungszeit zur Folge hat. Bitte berücksichtigen Sie dies in Ihren Planungen.
Einer der beiden Gutachter muss Professor sein.
Zudem müssen Sie das Basismodul und die Vertiefungsmodule erfolgreich absolviert haben. Bitte planen Sie mit ein, dass Sie parallel zum Erstellen der Masterarbeit ein Kolloquium besuchen müssen.
Wie finde ich eine/n Betreuer/in?
Überlegen Sie zunächst, in welchem Fachgebiet Sie Ihre Masterarbeit schreiben möchten und welches Thema Sie interessiert.
Anschließend sprechen Sie den gewünschten Erstgutachter bzw. die Erstgutachterin an und vereinbaren das Thema. Besprechen Sie dabei auch, wer als Zweitgutachter/in geeignet ist.
Muss ich das genaue Thema bereits bei der Anmeldung angeben?
Nein. Auf dem Formular wird das Fachgebiet sowie der erste und zweite Gutachter angegeben. Das vereinbarte Thema wird vom Erstgutachter bzw. der Erstgutachterin dem Prüfungssekretariat mitgeteilt.
Wo finde ich das Formular für die Anmeldung der Masterarbeit?
Das Formular „Anmeldung der Masterarbeit“ finden Sie auf der Homepage des Zentralen Prüfungssekretariats Geisteswissenschaften im Bereich Master.
Das ausgefüllte Formular reichen Sie beim Zentralen Prüfungssekretariat ein.
Was passiert nach der Anmeldung?
Die Anmeldung wird an die Gutachter/innen und den Vorsitz des Prüfungsausschusses weitergeleitet.
Das Prüfungssekretariat informiert Sie anschließend über den Titel der Arbeit, den Beginn der Bearbeitungszeit und den Abgabetermin.
Wann beginnt die Bearbeitungszeit?
Entscheidend ist nicht das Datum, an dem Sie das Anmeldeformular beim Prüfungssekretariat abgeben.
Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum, an dem das Thema zwischen Ihnen und dem Erstgutachter bzw. der Erstgutachterin vereinbart wurde und dem Prüfungssekretariat mitgeteilt wird.
Wie lange habe ich für die Masterarbeit?
Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate.
Wie umfangreich darf die Masterarbeit sein?
Die Prüfungsordnung sieht einen Umfang von maximal 60 DIN-A4-Seiten vor. Für konkrete Fragen zu Umfang und formaler Gestaltung sind die Absprachen mit Ihrem Erstgutachter bzw. Ihrer Erstgutachterin maßgeblich.
Kann ich die Masterarbeit auf Englisch schreiben?
Ja. Die Masterarbeit kann auf Deutsch oder Englisch verfasst werden. Eine andere Sprache kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag zugelassen werden.
Was muss ich bei der Abgabe beachten?
Die Arbeit ist spätestens am festgesetzten Abgabetermin beim Zentralen Prüfungssekretariat einzureichen. Sie muss in dreifacher Ausfertigung vorgelegt werden und die erforderliche Erklärung zur selbstständigen Anfertigung enthalten.
Studiendauer und Fristen
Muss ich mein Studium nach vier Semestern abschließen?
Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester.
Das bedeutet jedoch nicht, dass nach vier Semestern automatisch kein weiteres Studium mehr möglich ist. Für die Ost-West-Studien gelten darüber hinaus die in der Prüfungsordnung festgelegten maximalen Prüfungsfristen.
Darf ich länger als vier Semester studieren?
Grundsätzlich ja. Die Prüfungsordnung sieht eine Frist bis zum Ende des sechsten Fachsemesters vor, innerhalb derer die Masterprüfung grundsätzlich abgeschlossen sein muss.
Leistungen, die bis zum Ende des fünften Fachsemesters nicht abgelegt wurden, gelten grundsätzlich als erstmals nicht bestanden. Bis zum Ende des sechsten Fachsemesters müssen alle Prüfungsteile abgelegt sein.
Wichtig: Bei bestimmten anerkannten Vorleistungen kann sich die maximal zulässige Studiendauer verkürzen.
Was mache ich, wenn ich mein Studium aus wichtigen Gründen nicht fristgerecht abschließen kann?
Bei Gründen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung der Frist beantragt werden, beispielsweise bei längerer Krankheit.
Wenden Sie sich in diesem Fall möglichst frühzeitig an die Koordinierungsstelle, bevor Sie einen entsprechenden Antrag beim Prüfungsamt stellen.
Kann ich ein Urlaubssemester nehmen?
Eine Beurlaubung ist unter den allgemeinen Voraussetzungen der Universität möglich. Während eines Urlaubssemesters können grundsätzlich keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden; Ausnahmen gelten insbesondere für Mutterschafts- und Erziehungsurlaub.
Anerkennung und bereits erbrachte Leistungen
Kann ich Leistungen aus einem früheren Studium anerkennen lassen?
Ja, unter den in der Prüfungsordnung genannten Voraussetzungen.
Für die Anerkennung früherer Studienleistungen müssen Sie das entsprechende Formular ausfüllen und zusammen mit den Nachweisen bei der Koordinierungsstelle einreichen.
Kann ich während des OWS-Studiums Leistungen an einer anderen Universität erbringen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Eine vorherige Absprache mit der Koordinierungsstelle ist unbedingt zu empfehlen.
Dies gilt insbesondere für Studienleistungen, die Sie während eines Auslandssemesters an einer ausländischen Universität erbringen möchten. Auch Leistungen, die an der vhb (virtuelle hochschule bayern) erbracht werden, können nach voriger Rücksprache anerkannt werden.
Wann sollte ich die Anerkennung beantragen?
Immer möglichst vorab klären. So vermeiden Sie, dass Sie eine Leistung erbringen, die anschließend nicht oder nicht in der gewünschten Form für das Studium anerkannt werden kann.
Ansonsten muss der Antrag innerhalb eines Semesters gestellt werden. Frühere Studienleistungen können nur einmal insgesamt innerhalb des 1. Fachsemesters anerkannt werden. Dies liegt daran, dass hier ggf. eine Höherstufung erfolgen kann.
Wahl der Module
Kann ich das Vertiefungsmodul frei auswählen?
Da es sich beim MA Ost-West-Studien. Europa im Diskurs um einen konsekutiven Masterstudiengang handelt, der auch zur Promotion in einem der Vertiefungsfächer berechtigt, sind Vorkenntnisse auf Bachelor-Niveau im gewünschten Vertiefungsfach eine zwingende Voraussetzung zur Belegung.
Wann wähle ich das Vertiefungsmodul aus?
Sie müssen bereits bei der Bewerbung die beiden gewünschten Vertiefungsfächer inklusive Nachweis angeben. I.d.R. müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens 30 ECTS-Punkte in den gewünschten Fächern erbracht haben. Wenn Sie unsicher sind, können Sie bei der Koordinierungsstelle nachfragen. Es steht Ihnen auch frei, sich trotzdem für das Modul zu bewerben. Wenn Sie prinzipiell für den Studiengang geeignet sind, werden Sie unter der Bedingung, ein anderes Fach zu wählen, zugelassen.
Kann ich das Vertiefungsmodul ändern?
Ja. Sie stellen dazu den Antrag auf Änderung des Vertiefungsmoduls, der von den jeweiligen Modulverantwortlichen nach vorheriger Absprache mit der Koordinierungsstelle unterschrieben werden muss. Die Nachweise können entweder noch aus Ihrem Bachelorstudium stammen oder durch das parallele Nachholen der erforderlichen Nachweise im Masterstudium.
Welche Nachweise benötige ich für die Erweiterungsmodule?
Keine. Sie können die Erweiterungsmodule frei belegen, da sie dazu da sind, auch Einblicke in für Sie fachfremde Disziplinen zu erhalten. Bitte beachten Sie aber, dass ggf. bei einzelnen Lehrveranstaltungen Voraussetzungen in SPUR genannt werden können (z.B. Französischkenntnisse, Besuch der dazugehörigen Einführung, o.ä.).
Kann ich die Sprachen im Sprachmodul frei wählen?
Sie müssen innerhalb eines Moduls eine Sprache wählen, insgesamt also 2 Fremdsprachen. Sie können nicht die eigene Muttersprache wählen. Es müssen beide Sprachbereiche (östliches Europa und westliches Europa) abgedeckt sein, wobei Ihre Muttersprache mitzählt. Wenn Sie also z.B. Russisch als Muttersprache haben, können Sie auch zwei westeuropäische Sprachen wählen oder eine west- und eine osteuropäische. Wenn Sie Deutsch als Muttersprache haben, müssen Sie mindestens eine Sprache aus dem östlichen Europa wählen. Die zweite Sprache kann westlich oder auch östlich sein. Bitte beachten Sie, dass Sie je Modul 6 SWS in dieser Sprache belegen müssen, wobei Sie denselben Qualifikationskurs nur jeweils 1x belegen dürfen (also z.B. Rumänisch A1 im WS 25/26 und Rumänisch A1 im WS 26/27 ist nicht möglich, auch wenn ggf. ein anderes Textbuch verwendet wird). Daher können z.B. an der UR nicht Dänischkurse belegt werden, da hier das Angebot nur 4 SWS umfasst.
Es ist möglich, eine Sprache neu zu lernen oder eine Sprache, in der Sie Vorkenntnisse haben, aufbauend zu belegen.
Kontakt und Beratung
Kerstin Schicker, Ost-West Studien
Geschäftsführung
- E-Mail Adresse: ost.west(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
- Tel: +49 941 943-1510 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Gerät dies zulässt)
- Standort: PT, 3.3.90
- Wichtige Informationen: Sprechstunde in der Vorlesungszeit: Mo. 9:30-11:30 hrs