Geschäftsordnungen
Sitzungen
Der studentische Konvent tagt öffentlich zwei bis drei mal im Semester. Die Sitzungstermine werden durch Umfrage an die Mitglieder des studentischen Konvents ausgemacht. Mindestens 2 Wochen vor der Sitzung wird ein Sitzungstermin bekannt gegeben, eine Woche vor der Sitzung erfolgt die Ladung mitsamt Tagesordnung.
Jede*r Studierende ist antragsberechtigt. Die Frist für das Stellen eines Antrages beträgt 11 Tage. Findet die Sitzung z.B. am 25. eines Monats statt, so kann bis zum 14. des Monats ein Antrag eingebracht werden. Änderungsanträge können bis zur Behandlung des eigentlichen Antrages (=Hauptantrages) gestellt werden. Anträge sowie Änderungsanträge müssen in schriftlicher Form vorliegen und haben den bzw. die Namen der Antragstellenden und den Antragstext mit Begründung zu beinhalten. Es wird darum gebeten, Anträge sowohl als pdf- als auch als word-Datei an das Konventspräsidium zu senden.
Die Sitzungen sind öffentlich und alle dazugehörigen Informationen (Raum, Zeit, Tagesordnung) können hier nachvollzogen werden.
Stimmrechtübertragungen
Ist es einem Mitglied des Konvents nicht möglich, der Sitzung bzw. einem Teil der Sitzung beizuwohnen, kann dieses Mitglied sein Stimmrecht an ein anderes Mitglied übertragen. Die Stimmrechtsübertragung gilt für die jeweilige Sitzung, kann also nicht für ein ganzes Semester bzw. Hochschuljahr übertragen werden. Anwesende Mitglieder können maximal eine Stimmrechtsübertragung wahrnehmen. Stimmrechtsübertragungen gelten ausdrücklich nicht bei Personenwahlen.
Mandatsübertragung (gilt NUR für Fakultätsvertreter*innen und nicht im Fachschaftenrat)
Mitglieder des Fachschaftenrates können ihr Mandat im Konvent auf andere Mitglieder der gewählten Fachschaftsvertretung übertragen, jedoch muss hierbei einiges beachtet werden:
- Eine Übertragung ist nicht für einzelne Sitzungen möglich, sondern nur vom Beginn der Übertragung bis zum Ende der Amtszeit (i.d.R. 30.09.).
- Die Übertragung betrifft ausschließlich den Konvent. Das Amt im Fakultätsrat und im Fachschaftenrat bleibt davon unberührt.
- Für die Übertragung muss die gewählte Fachschaftsvertretung eine eigene Sitzung einberufen und in dieser die neuen Mitglieder aus ihrer Mitte heraus wählen. Ein Protokollauszug muss dann an den Kanzler der Universität (in seiner Funktion als Wahlleiter) sowie an das Konventspräsidium übermittelt werden, damit diese über den Vorgang informiert werden.
Um diesen Prozess für die Fachschaften zu erleichtern, hat Ludwig Kränzlein als Mitglied des Arbeitskreises Geschäftsordnung (Amtszeit 2023/24) bereits in Zusammenarbeit mit dem Wahlamt der Universität folgende Dinge ausgearbeitet, die gern genutzt werden dürfen (Stand August 2024):