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Aktuelles: Nachruf auf Prof. Dr. Reinhard Richardi

Die Universität trauert um Herrn Professor Dr. Reinhard Richardi, der am 5. April 2026 im Alter von 89 Jahren verstorben ist. 

21. April 2026, von Personalabteilung

  • Rechtswissenschaft
  • Nachruf

Reinhard Richardi wurde im Jahr 1937 in Berlin-Charlottenburg geboren. Aufgrund der Kriegsereignisse und deren Folgen besuchte er zwischen 1943 und 1947 verschiedene Volksschulen in Dresden, Angermünde und Berlin-Charlottenburg sowie von 1947 bis 1956 das humanistische Charlottenburger Gymnasium, wo er sein Abitur ablegte. Es folgte ein Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin (1956/1957) und der Universität München (1957-1960). Am 13. Januar 1960 legte er die Erste Juristische Staatsprüfung ab und promovierte im Dezember 1960 zum Thema „Das Verwaltungsrecht des Testamentsvollstreckers an der Mitgliedschaft in einer Personenhandelsgesellschaft“.

In den Jahren 1960 bis 1964 war Dr. Richardi Rechtsreferendar im Oberlandesgerichtsbezirk München, ab 1962 zudem wissenschaftlicher Assistent am Seminar für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität München. Die Zweite Juristische Staatsprüfung legte er am 2. April 1964 ab und habilitierte sich im Februar 1967 zum Thema „Kollektivgewalt und Individualwille bei der Gestaltung des Arbeitsverhältnisses“. In den Jahren 1967 und 1968 war Professor Dr. Richardi als Universitätsdozent an der Universität München sowie als Vertretungsprofessor an den Universitäten Freiburg im Breisgau und der Freien Universität Berlin tätig, bevor er zum 27. Juni 1968 auf den Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialrecht, Bürgerliches Recht und Handelsrecht an der Universität Regensburg berufen wurde.

Der Schwerpunkt seiner wissenschaftlichen Tätigkeit lag insbesondere im Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsecht sowie in der Tarifautonomie und dem Tarifrecht. Er veröffentlichte einen Kommentar zum Betriebsverfassungsschutz, gab das Münchner Arbeitsrechtshandbuch heraus, beschäftigte sich mit dem kirchlichen Arbeitsrecht und wirkte in der Ethikkommission der Fakultät für Medizin mit. Von 1973 bis 1974 war Professor Dr. Richardi Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, in den Jahren 1976 bis 1978 und 1984 bis 1986 Mitglied des Senats sowie von 1988 bis 1992 Prorektor der Universität Regensburg. Zum 1. April 2005 wurde er emeritiert.

Für seine Leistungen und ehrenamtlichen Tätigkeiten wurde er im November 1990 mit der Staatsmedaille für Soziale Verdienste, im Jahr 1996 mit dem päpstlichen Gregoriusorden und am 19. November 2001 mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Von 2005 bis 2015 war er Präsident des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs der Bischofskonferenz.

Die Universität Regensburg wird Herrn Professor Dr. Reinhard Richardi stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
 

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