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Gleichstellungskonzept der UR

Universität Regensburg, Elias Wiedemann

„Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Leitprinzip der Universität Regensburg und wird bei allen universitären Vorgängen berücksichtigt.“
Dieser programmatische Satz spiegelt sich in der Grundordnung sowie allen weiteren strategischen Dokumenten der UR wider. Er griff Artikel 4 des Bayerischen Hochschulgesetzes (externer Link, öffnet neues Fenster) vom 23. Mai 2006 auf, der die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zur Aufgabe der Hochschulen machte, und hat seitdem seinen Niederschlag in allen Leitlinien und Konzepten der UR gefunden. Auch das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) legt die Gleichstellung als zentrales Leitprinzip fest. Gemäß Artikel 22 Abs. 1 Satz 1 BayHIG fördern Hochschulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und berücksichtigen diese als Leitprinzip. Außerdem wirken sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Die Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst achten gem. Art. 22 Abs. 3 BayHIG auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen, Studierende und unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach Abs. 1.

Gleichstellung ist fest im Selbstverständnis der Universität Regensburg verankert. Ihr Leitbild (2007) betont Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenssituationen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Im Entwicklungsplan 2020 (2011) wurde die Verbesserung der Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit für alle Bereiche verbindlich festgelegt. Der Hochschulentwicklungsplan 2025 (2020) hat diese Ziele nochmals deutlich verstärkt.

Auch die mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst 2019 erarbeitete Zielvereinbarung für die Jahre bis 2022 enthielt wesentliche Punkte für die Gleichstellung im wissenschaftlichen Bereich. Im Gleichstellungskonzept 2018-2022 (externer Link, öffnet neues Fenster), das die UR im April/Mai 2018 mit breiter Gremienbeteiligung verabschiedete, wurden die Perspektiven für die Weiterentwicklung in den nächsten Jahren eröffnet. Als Zielsetzung für die Jahre 2023-2027 haben die Universitätsleitung und der Senat in Zusammenarbeit mit der Universitätsgleichstellungsbeauftragten für Frauen in Wissenschaft und Kunst und dem Team der Koordinationsstelle Chancengleichheit ein neues Gleichstellungskonzept für Forschung und Lehre für die Jahre 2023-2027 (externer Link, öffnet neues Fenster)(pdf-Datei, 1.150 KB) beschlossen (auch auf Englisch (externer Link, öffnet neues Fenster) zur Verfügung).

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