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Tierschutzausschuss

Der Tierschutzausschuss ist ein internes Gremium, das den Tierschutz in Einrichtungen mit Versuchstierhaltung dauerhaft begleitet und weiterentwickelt. Er trägt dazu bei, dass Tierwohl, gute wissenschaftliche Praxis und das 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) nicht nur in einzelnen Projekten, sondern in allen Abläufen rund um Zucht, Haltung, Pflege und Tierversuche systematisch berücksichtigt werden.

Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland ist die Einrichtung eines Tierschutzausschusses rechtlich vorgegeben. Die Tierschutz-Versuchstierverordnung verpflichtet den Träger einer Einrichtung, vor Aufnahme der Tätigkeit einen Tierschutzausschuss zu bestellen (§ 6 TierSchVersV). Ergänzend sieht die EU-Richtlinie 2010/63/EU für Züchter, Lieferanten und Nutzer die Einrichtung eines „Animal-Welfare Body“ vor (Art. 26) und beschreibt dessen Mindestaufgaben (Art. 27).

Zusammensetzung

Der Tierschutzausschuss setzt sich aus Personen zusammen, die die Tiere im Alltag betreuen und ihre Versorgung verantworten, sowie – sofern Tierversuche durchgeführt werden – aus wissenschaftlich tätigen Mitgliedern. In die Arbeit fließt zudem fachlicher Input aus der veterinärmedizinischen bzw. entsprechend sachkundigen Beratung ein. Ziel ist es, unterschiedliche Perspektiven (Tierpflege, Veterinärmedizin, Wissenschaft) zusammenzuführen und praxistaugliche, tierschutzorientierte Lösungen zu entwickeln.

Aufgaben und Arbeitsweise

Der Tierschutzausschuss unterstützt die Tierschutzbeauftragten und wirkt an internen Prozessen zur Überwachung von Tierwohl und Tierpflege mit. Er verfolgt die Entwicklung und Ergebnisse von Tierversuchen mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf die Tiere und identifiziert Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne der 3R. Außerdem berät und informiert er Mitarbeitende fortlaufend zu Tierschutzanforderungen sowie zu technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen, die Zucht, Unterbringung, Pflege und Verfahren verbessern können.

Dokumentation und Transparenz im Betrieb

Empfehlungen des Tierschutzausschusses sowie die dazugehörigen Entscheidungen werden dokumentiert und für einen festgelegten Zeitraum aufbewahrt; auf Verlangen können sie der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Diese Nachvollziehbarkeit unterstützt einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess und stärkt die Verantwortungskultur in der Einrichtung.

Wer sitzt im Ausschuss?

Der Ausschuss umfasst in der Regel Vertreterinnen und Vertreter aus:

  • Tierpflege/Tierhaltung (tägliche Betreuung und Beobachtung der Tiere)
  • Wissenschaft (Planung und Durchführung von Forschungsvorhaben)
  • Veterinärmedizin bzw. sachkundige Beratung (tiermedizinische Einschätzung, Refinement, Belastungsmanagement)

(Die konkrete Besetzung kann je nach Einrichtung variieren.)

Wie erreichen Sie uns?

Wenn Sie Fragen zum Tierschutz, zur Versuchstierhaltung oder zu den Aufgaben des Tierschutzausschusses haben, wenden Sie sich bitte an tierschutz(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

Gern nehmen wir Hinweise auf und beantworten Fragen sachlich und transparent.

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