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Genehmigungen von Versuchsvorhaben (externer Link, öffnet neues Fenster)

Versuchsvorhaben (auch laufende Verfahren) aus der Universität Regensburg bzw. dem Universitätsklinikum Regensburg werden von der Regierung von Unterfranken bearbeitet.

Adresse:

Regierung von Unterfranken 
Sachgebiet 55.2 
Peterplatz 9 
97070 Würzburg

tierversuche​(at)​reg-ufr.bayern.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

Einfuhrgenehmigungen nach § 11a (4) TierSchG (externer Link, öffnet neues Fenster)

Für Einfuhrgenehmigungen nach § 11a (4) Tierschutzgesetz (z. B. Mäuse aus Nicht-EU-Ländern) ist die Stadt Regensburg zuständig.

Adresse:

Stadt Regensburg 
Umweltamt 
Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz 
Bruderwöhrdstraße 15 b 
93055 Regensburg

umweltamt​(at)​regensburg.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

Einfuhrgenehmigungen von tierischen Nebenerzeugnissen (externer Link, öffnet neues Fenster)

Für Einfuhrgenehmigungen von tierischen Nebenerzeugnissen (z. B. Probenmaterialien tierischen Ursprungs, Medien/Puffer mit tierischen Bestandteilen (FCS o. Ä.) etc.) ist die jeweils für den Bestimmungsort der Sendung zuständige Landesbehörde verantwortlich. Für Forschungseinrichtungen in Bayern ist diese das Bayerische Staatsministerium.

Adresse:

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 
Rosenkavalierplatz 2 
81925 München

vet-einfuhr​(at)​stmuv.bayern.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

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