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Für die Universität Regensburg wurde ein institutionelles Verständnis des Begriffs der Digitalen Souveränität entwickelt:

Digitale Souveränität bezeichnet die Fähigkeit …

  • in der digitalen Welt selbstbestimmt, unabhängig und sicher zu handeln sowie
  • die Kontrolle über zentrale digitale Ressourcen (Daten, Systeme, Prozesse) zu bewahren.

Digitale Souveränität umfasst dabei …

  • organisationale und technologische Selbstbestimmung,
  • die Gestaltung und Kontrolle der technologischen Landschaft sowie
  • IT-Sicherheit, Betriebssicherheit und Datenschutz.

An der Universität Regensburg wird Digitale Souveränität anhand der folgenden Merkmale operationalisiert:

  • Organisationale Selbstbestimmung (u. a. Verfügungsgewalt, Transparenz und Kontrolle über die eigenen Daten, Nutzbarkeit alternativer Lösungen sowie deren Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit)
  • Technologische Selbstbestimmung (u. a. Flexibilität der eigenen Infrastruktur, Kompetenzen für den Betrieb, technische Datenhoheit und Sicherheit)
  • Flankierende Merkmale (Resilienz, Wirtschaftlichkeit des Systembetriebs sowie die Außenwirkung technologischer Entscheidungen)

Basierend auf diesem institutionellen Verständnis und den Merkmalen, auf welche sich die Mitglieder der Kommission für die IT-Architektur einigen konnten, wurden die folgenden weiteren Schritte ausgeführt:

  • Auswahl kritischer IT-Systeme, digitaler Prozesse und Infrastrukturen aus den IT-Domänen der Universität Regensburg
  • Bewertung der ausgewählten Systeme, Prozesse und Infrastrukturen
  • Ableitung erster Maßnahmen zur Reaktion im Falle von Beeinträchtigungen der Digitalen Souveränität
  • Etablierung der Digitalen Souveränität als einen wichtigen Aspekt bei der zukünftigen Auswahl von IT-Systemen
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