Direkt zum Inhalt


Teilnahmebedingungen und Nutzungsordnung

Teil A – Allgemeine Vertrags- und Teilnahmebedingungen

1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese Teilnahmebedingungen und Nutzungsordnung gelten für alle Angebote von URsport, dem Hochschulsport der Universität Regensburg.

1.2 Anbieterin ist die Universität Regensburg, Universitätsstraße 31, 93053 Regensburg. URsport bezeichnet nachfolgend den Hochschulsport der Universität Regensburg als organisatorische Einheit.

1.3 Diese Teilnahmebedingungen gelten insbesondere für Tagestickets, Abonnements, Add-ons, Kurse, Trainings, freie Sportangebote, Platz- und Anlagenmieten, Sportstätten, Verleihangebote, Veranstaltungen sowie sonstige Leistungen von URsport.

1.4 Mit der Buchung eines Angebots, dem Abschluss eines Abonnements, dem Erwerb eines Tickets oder der Nutzung einer Anlage erkennt die teilnehmende Person diese Teilnahmebedingungen als Vertragsbestandteil an.

1.5 Für einzelne Sportstätten, Anlagen oder Angebote können ergänzende Sicherheitsregeln, Hausordnungen, Badeordnungen, Saunaregeln, Kletterregeln oder sonstige Nutzungsordnungen gelten. Diese sind verbindlich, soweit sie im Buchungssystem, auf der Website, vor Ort oder im Rahmen des jeweiligen Angebots bekanntgegeben werden.

1.6 Soweit einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Regelungen bleiben hiervon unberührt.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Das Angebot von URsport richtet sich vorrangig an Studierende und Beschäftigte der Universität Regensburg sowie der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg.

2.2 Teilnahmeberechtigt sind außerdem Mitglieder folgender hochschulnaher Institutionen:

  • Förderverein für den Hochschulsport der Universität Regensburg e.V.
  • Universitätsklinikum Regensburg
  • Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg
  • medbo – Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz
  • Caritas-Krankenhaus St. Josef Regensburg
  • Klinikum St. Marien Amberg
  • Klinik Bogen
  • Rottal-Inn Kliniken, Standort Eggenfelden
  • Caritas-Krankenhaus St. Lukas Kelheim
  • AMEOS Klinikum St. Elisabeth Neuburg
  • Klinikum Passau
  • Kliniken Nordoberpfalz AG, Standort Klinikum Weiden
  • Kreisklinik Wörth a.d. Donau
  • Sana Kliniken des Landkreises Cham

2.3 Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind Alumni der Universität Regensburg und der OTH Regensburg.

2.4 Teilnahmeberechtigt sind außerdem Studierende anderer bayerischer Hochschulen sowie Studierende anderer adh-Mitgliedshochschulen. Alumni anderer bayerischer Hochschulen oder anderer adh-Mitgliedshochschulen sind teilnahmeberechtigt, sofern sie ihren Wohnsitz in Regensburg oder im unmittelbaren Einzugsgebiet haben und dies auf Verlangen nachweisen können.

2.5 Für einzelne Angebote, Anlagen, Tarife oder Nutzergruppen kann URsport die Teilnahmeberechtigung einschränken oder zusätzliche Voraussetzungen festlegen. Dies gilt insbesondere für Altersgrenzen, Qualifikationen, Sicherheitsunterweisungen, Schwimmfähigkeit, Kletterkenntnisse, Einweisungspflichten, Gesundheitsanforderungen oder besondere Nachweise.

2.6 Die jeweils buchbaren Nutzergruppen und Tarife ergeben sich aus dem Buchungssystem. Die teilnehmende Person ist verpflichtet, bei der Buchung richtige und vollständige Angaben zu machen.

2.7 Die Zugehörigkeit zur gewählten Nutzergruppe ist auf Verlangen nachzuweisen. Als Nachweis können insbesondere Studierendenausweis, Beschäftigtenausweis, Alumni-Nachweis, Fördervereinsnachweis, Bescheinigung der Einrichtung, Lichtbildausweis oder andere geeignete Nachweise verlangt werden.

2.8 Wird eine falsche Nutzergruppe gewählt oder kann die Berechtigung nicht nachgewiesen werden, kann URsport die Teilnahme verweigern, den Differenzbetrag zum zutreffenden Tarif nachfordern, die Buchung stornieren, die Teilnahmeberechtigung sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund beenden.

3. Minderjährige

3.1 Minderjährige dürfen Angebote von URsport nur nutzen, wenn dies für das jeweilige Angebot ausdrücklich zugelassen ist.

3.2 URsport kann eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, besondere Aufsichtsregelungen oder eine Begleitung durch eine volljährige Aufsichtsperson verlangen.

3.3 Bei Angeboten für Kinder und Jugendliche gelten die in der jeweiligen Angebotsbeschreibung ausgewiesenen Altersgrenzen, Betreuungsregelungen und Sicherheitsvorgaben.

3.4 Die volljährige buchende oder begleitende Person ist dafür verantwortlich, dass Minderjährige die Teilnahmebedingungen und Nutzungsregeln einhalten.

4. Vertragsschluss und Buchung

4.1 Die Buchung erfolgt grundsätzlich über das Online-Buchungssystem von URsport.

4.2 Die Darstellung eines Angebots im Buchungssystem stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt die teilnehmende Person ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.

4.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn URsport die Buchung bestätigt oder eine Teilnahmeberechtigung, ein Ticket, ein Abo, ein Add-on, eine Kursbestätigung, eine Reservierungsbestätigung oder einen entsprechenden Vertragseintrag im Kundenprofil bereitstellt.

4.4 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Angebot, der Angebotsbeschreibung, dem Ticket, dem Vertragseintrag im Kundenprofil sowie diesen Teilnahmebedingungen.

4.5 Für Leistungen, die nicht ausdrücklich im gebuchten Angebot enthalten sind, besteht kein Anspruch auf Nutzung.

4.6 Nebenabreden, Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Bestätigung durch URsport in Textform.

5. Tickets, Basisabos und Add-ons

5.1 Tagestickets

5.1.1 Tagestickets berechtigen am im Buchungsprozess ausgewählten Tag zur Nutzung der jeweils gebuchten Angebotskategorie.

5.1.2 Angeboten werden können insbesondere folgende Tagestickets:

  • Basic: Zugang zu den im Buchungssystem ausgewiesenen Trainings, Workouts und freien Sportangeboten.
  • Basic+ Schwimmen: zusätzlich Zugang zum Schwimmbad.
  • Basic+ Gym: zusätzlich Zugang zu Gym, Kraftraum, Hantelraum oder Ausdauerbereich, soweit im Buchungssystem freigegeben.
  • Basic+ Sauna: zusätzlich Zugang zur Sauna.
  • Basic+ Klettern: zusätzlich Zugang zur Kletterwand beziehungsweise zu den ausgewiesenen Kletterbereichen.
  • All-In: Zugang zu allen im jeweiligen Tagesticket enthaltenen Zusatzbereichen.

5.1.3 Der konkrete Leistungsumfang, die Nutzungszeiten und die nutzbaren Bereiche ergeben sich aus dem Buchungssystem und den vor Ort geltenden Nutzungsregeln.

5.1.4 Nicht genutzte Tagestickets verlieren nach Ablauf des gebuchten Tages ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf Ersatz, Erstattung oder Übertragung besteht nicht, sofern URsport die Nichtnutzung nicht zu vertreten hat.

5.1.5 Tagestickets sind personengebunden und nicht übertragbar.

5.2 Basisabos

5.2.1 URsport bietet Basisabos mit unterschiedlichen Mindestlaufzeiten an. Die verfügbaren Laufzeiten, Preise, Nutzergruppen und Startzeitpunkte werden im Buchungssystem ausgewiesen.

5.2.2 Das Basisabo ist die Grundlage für die regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport. Es berechtigt während seiner Laufzeit insbesondere zur Nutzung der im Buchungssystem ausgewiesenen Trainings, Workouts, freien Sportangebote und Kurse, soweit hierfür keine gesonderte Buchung oder Zusatzberechtigung erforderlich ist.

5.2.3 Das Basisabo kann außerdem zur Buchung vergünstigter Kurse, Platzmieten, Tagestickets oder weiterer Leistungen berechtigen, soweit dies im Buchungssystem entsprechend ausgewiesen ist.

5.2.4 Das Basisabo umfasst nicht automatisch die Nutzung von Schwimmbad, Sauna, Gym, Kletterwand oder anderen gesondert ausgewiesenen Zusatzangeboten. Diese Zusatzangebote müssen, soweit angeboten, separat als Add-on oder Ticket gebucht werden.

5.2.5 Bei Abschluss eines Basisabos wählt die teilnehmende Person eine Mindestlaufzeit. Angeboten werden können insbesondere:

  • Monatsabo mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat,
  • 3-Monatsabo mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten,
  • Jahresabo mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.

5.2.6 Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem im Buchungssystem ausgewiesenen Startdatum und ist unabhängig vom Abrechnungsrhythmus vollständig zu erfüllen.

5.3 Add-ons

5.3.1 Zusatzangebote können als Add-ons zum Basisabo gebucht werden. Add-ons erweitern die Teilnahmeberechtigung um den jeweils gebuchten Nutzungsbereich.

5.3.2 Angeboten werden können insbesondere:

  • Add-on Schwimmen,
  • Add-on Gym,
  • Add-on Sauna,
  • Add-on Klettern,
  • Add-on All-In.

5.3.3 Add-ons sind eigenständige, separat buchbare und separat zu stornierende Vertragspositionen. Sie werden im Kundenprofil getrennt vom Basisabo ausgewiesen.

5.3.4 Add-ons setzen grundsätzlich ein aktives Basisabo voraus, sofern im Buchungssystem nichts anderes ausgewiesen ist. Ohne aktives Basisabo kann die Nutzung eines Add-ons ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.

5.3.5 Die Stornierung oder sonstige Beendigung des Basisabos führt systembedingt nicht automatisch zur Stornierung gebuchter Add-ons.

5.3.6 Wer sein Abo vollständig beenden möchte, muss daher sowohl das Basisabo als auch alle gebuchten Add-ons separat über die jeweilige Vertragsposition stornieren.

5.3.7 Nicht separat stornierte Add-ons laufen bis zu ihrer jeweiligen Stornierung weiter und werden entsprechend der geltenden Laufzeit- und Abrechnungsregelungen weiterhin berechnet. Dies gilt auch dann, wenn das Basisabo bereits storniert wurde oder endet.

5.3.8 Die teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, alle nicht mehr gewünschten Vertragspositionen separat zu stornieren.

6. Laufzeit, Abrechnung und Verlängerung

6.1 Abos und Add-ons werden grundsätzlich in festen monatlichen Abrechnungszeiträumen geführt. Der Abrechnungszeitraum entspricht grundsätzlich dem Kalendermonat, sofern im Buchungssystem nichts anderes ausgewiesen ist.

6.2 Die bei Buchung gewählte Laufzeit ist eine Mindestlaufzeit. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine Beendigung zwar möglich, wird aber frühestens zum Ende des Kalendermonats wirksam, in dem die Mindestlaufzeit vollständig erfüllt ist.

6.3 Beginnt ein Abo oder Add-on während eines laufenden Monats, wird der erste Abrechnungszeitraum anteilig berechnet, soweit das Buchungssystem dies vorsieht. Anschließend erfolgt die Abrechnung jeweils für volle Kalendermonate.

6.4 Beispiel: Wird ein Monatsabo am 10.10. gebucht, läuft die Mindestlaufzeit bis zum 09.11. Da Abos in monatlichen Abrechnungszeiträumen geführt werden und Beendigungen zum Monatsende wirksam werden, endet das Abo bei rechtzeitiger Stornierung frühestens zum 30.11. Der Zeitraum vom 10.10. bis 31.10. wird anteilig berechnet; der November wird als voller Abrechnungsmonat berechnet.

6.5 Nach Ablauf der gewählten Mindestlaufzeit endet das Basisabo nicht automatisch. Es läuft auf unbestimmte Zeit weiter und kann anschließend monatlich zum Ende eines Kalendermonats beendet werden.

6.6 Wird das Basisabo nicht storniert oder anderweitig wirksam gekündigt, wird es nach Ablauf der Mindestlaufzeit weiterhin entsprechend dem geltenden Abrechnungsrhythmus berechnet.

7. Kündigung

7.1 Die Beendigung von Basisabos und Add-ons erfolgt grundsätzlich über die im Kundenprofil beim jeweiligen Vertrag angebotene Funktion „Stornieren“.

7.2 Der im Buchungssystem verwendete Begriff „Stornieren“ bedeutet bei laufenden Abos und Add-ons nicht die rückwirkende Aufhebung des Vertrags und nicht die Erstattung bereits erbrachter oder nutzbarer Leistungen. Er bedeutet die Kündigung beziehungsweise Beendigung der jeweiligen Vertragsposition zum nächstmöglichen zulässigen Zeitpunkt.

7.3 Im Kundenprofil werden Basisabo und gebuchte Add-ons als eigene Vertragspositionen angezeigt. Sie müssen jeweils separat über die jeweilige Funktion „Stornieren“ beendet werden.

7.4 Die Stornierung des Basisabos beendet gebuchte Add-ons systembedingt nicht automatisch. Nicht separat stornierte Add-ons laufen weiter und werden weiterhin berechnet.

7.5 Nach erfolgreicher Stornierung erhält die teilnehmende Person eine elektronische Bestätigung.

7.6 Kündigungen können außerdem in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Zur Vermeidung von Verzögerungen und Zuordnungsproblemen wird empfohlen, die Stornierung über die im Kundenprofil bereitgestellte Funktion „Stornieren“ vorzunehmen.

7.7 Bei Kündigungen in Textform müssen zur eindeutigen Zuordnung mindestens Name, E-Mail-Adresse des Kundenprofils sowie die konkret zu beendende Vertragsposition angegeben werden.

7.8 Eine pauschale Kündigung „aller Verträge“ kann nur bearbeitet werden, wenn die betroffenen Vertragspositionen eindeutig zugeordnet werden können.

7.9 Maßgeblich für den Beendigungszeitpunkt ist der Zugang der Kündigung bei URsport oder die erfolgreiche Übermittlung über die im Kundenprofil angebotene Funktion „Stornieren“.

7.10 Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Die Entgelte ergeben sich aus dem Buchungssystem zum Zeitpunkt der Buchung.

8.2 Zahlungen können über die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsarten erfolgen.

8.3 Zahlungen werden über den jeweils im Buchungssystem ausgewiesenen Zahlungsdienstleister abgewickelt. Für Zahlungsvorgänge können ergänzende Bedingungen und Datenschutzinformationen des Zahlungsdienstleisters gelten.

8.4 Bei einmaligen Buchungen wird das Entgelt grundsätzlich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig.

8.5 Bei Abos und Add-ons erfolgt die Abrechnung entsprechend dem im Buchungssystem ausgewiesenen Abrechnungsrhythmus.

8.6 Die teilnehmende Person ist verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung und korrekte Zahlungsdaten zu sorgen.

8.7 Scheitert eine Zahlung aufgrund falscher Angaben, fehlender Kontodeckung, Rücklastschrift, Widerruf eines Mandats oder aus sonstigen von der teilnehmenden Person zu vertretenden Gründen, kann URsport die dadurch entstehenden Bank- und Zahlungsdienstleisterkosten weiterberechnen, soweit diese tatsächlich angefallen und rechtlich ersatzfähig sind.

8.8 Solange fällige Entgelte nicht bezahlt sind, kann URsport die Nutzung weiterer Leistungen verweigern, bestehende Teilnahmeberechtigungen sperren oder Buchungen stornieren.

8.9 Gesetzliche Verzugsrechte bleiben unberührt.

9. Widerruf, Rücktritt, Umbuchung und Erstattung

9.1 Soweit der teilnehmenden Person ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird sie im Buchungsprozess gesondert darüber belehrt.

9.2 Die von URsport angebotenen Leistungen können unmittelbar nach der Buchung genutzt werden. Verlangt die teilnehmende Person ausdrücklich, dass URsport bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, kann sie im Falle eines Widerrufs zum Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen verpflichtet sein.

9.3 Bei Dienstleistungen, die vollständig erbracht wurden, kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen. Dies setzt insbesondere voraus, dass die teilnehmende Person vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass URsport vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und ihre Kenntnis davon bestätigt hat, dass sie ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

9.4 Bei Tagestickets, tagesbezogenen Einzelleistungen, kurzfristig nutzbaren Tickets und vergleichbaren Leistungen kann die vollständige Leistungserbringung bereits mit Ablauf des gebuchten Nutzungstags oder der gebuchten Nutzungszeit eintreten.

9.5 Ein darüber hinausgehender vertraglicher Anspruch auf Rücktritt, Umbuchung oder Erstattung besteht nicht, sofern URsport die Nichtnutzung oder den Ausfall nicht zu vertreten hat.

9.6 In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei schwerer Krankheit, Verletzung, Verlust der Teilnahmeberechtigung oder vergleichbaren Härtefällen, kann URsport aus Kulanz eine abweichende Regelung treffen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

9.7 Gesetzliche Rechte der teilnehmenden Person bleiben unberührt.

10. Kurse, Trainings und freie Sportangebote

10.1 Kurse, Trainings und freie Sportangebote finden zu den im Buchungssystem angegebenen Zeiten, Orten und Bedingungen statt.

10.2 Für einzelne Kurse können besondere Zugangsvoraussetzungen, Leistungsniveaus, Altersgrenzen, Sicherheitsanforderungen, Materialvorgaben oder Teilnahmebeschränkungen gelten.

10.3 Die teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, nur Angebote zu buchen und zu nutzen, die ihrer gesundheitlichen, körperlichen und fachlichen Eignung entsprechen.

10.4 Bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Ersatztermin oder Erstattung, sofern URsport die Nichtteilnahme nicht zu vertreten hat.

10.5 URsport kann Angebote zusammenlegen, verlegen oder absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, eine Kursleitung ausfällt, die Sportstätte nicht nutzbar ist oder andere organisatorische Gründe dies erforderlich machen.

10.6 Wird ein kostenpflichtiges Einzelangebot von URsport vollständig abgesagt und kein Ersatz angeboten, erhält die teilnehmende Person das hierfür gezahlte Entgelt anteilig oder vollständig zurück.

11. Platzbuchungen und Anlagenreservierungen

11.1 Bei der Reservierung eines Zeitslots für eine Sportfläche, insbesondere Tennisplatz, Beachvolleyballplatz, Rasenfläche, Halle oder sonstige Anlage, erwirbt die buchende Person das Recht, die jeweilige Fläche im gebuchten Zeitraum im Rahmen der jeweiligen Nutzungsordnung zu nutzen.

11.2 Die Nutzung ist auf die angegebene Sportart, Nutzungsart, Personenzahl und Nutzungsdauer beschränkt.

11.3 Die buchende Person ist verantwortlich dafür, dass alle mitnutzenden Personen zur Nutzung berechtigt sind und die geltenden Teilnahme- und Nutzungsbedingungen einhalten.

11.4 Mitnutzende Personen sind auf Verlangen im Buchungssystem anzugeben oder vor Ort nachzuweisen.

11.5 Eine Weitergabe, Untervermietung oder kommerzielle Nutzung gebuchter Sportflächen ist nur mit vorheriger Zustimmung von URsport zulässig.

11.6 Wird eine gebuchte Fläche nicht genutzt, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung, sofern URsport die Nichtnutzung nicht zu vertreten hat.

11.7 URsport kann Sportflächen aus sachlichen Gründen sperren, insbesondere wegen Witterung, Pflegearbeiten, Reparaturen, Veranstaltungen, Sicherheitsbedenken oder höherer Gewalt.

11.8 Bei einer durch URsport veranlassten Sperrung entscheidet URsport nach billigem Ermessen, ob ein Ersatztermin, eine Gutschrift oder eine anteilige Erstattung angeboten wird.

12. Zutritt, Nachweise und Kontrollen

12.1 Der Zutritt zu Räumen, Sportstätten und Anlagen von URsport ist nur mit gültiger Teilnahmeberechtigung gestattet.

12.2 Die teilnehmende Person muss bei der Nutzung ein gültiges Ticket, Abo, Add-on, eine Reservierungsbestätigung, einen Nachweis über die Zugehörigkeit zur gebuchten Nutzergruppe sowie einen gültigen Lichtbildausweis mitführen und auf Verlangen vorzeigen.

12.3 Teilnahmeberechtigungen sind personengebunden und nicht übertragbar.

12.4 URsport ist berechtigt, die Teilnahmeberechtigung vor Ort oder über technische Zugangssysteme, QR-Codes, Buchungslisten oder vergleichbare Kontrollverfahren zu prüfen.

12.5 Personen ohne gültige Teilnahmeberechtigung kann der Zutritt verweigert oder die weitere Teilnahme untersagt werden.

12.6 Eine missbräuchliche Nutzung, Weitergabe oder Manipulation von Teilnahmeberechtigungen kann zum Entzug der Teilnahmeberechtigung und zum Ausschluss von Angeboten führen.

12.7 Bei Nutzung ohne gültige Berechtigung kann URsport den zutreffenden Tarif, einen etwaigen Differenzbetrag sowie konkret entstandene Schäden oder erforderliche Mehraufwendungen geltend machen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

13. Leistungsänderungen, Ausfälle und Sperrungen

13.1 URsport ist bemüht, die angebotenen Leistungen im angekündigten Umfang bereitzustellen. Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit aller Angebote, Anlagen oder Zusatzbereiche besteht jedoch nicht.

13.2 Angebote können insbesondere ausfallen oder eingeschränkt werden wegen Feiertagen, Krankheit oder Verhinderung von Kursleitungen, Reparaturen, Bauarbeiten, Wartung, Reinigung, Veranstaltungen, Prüfungen, Wettkämpfen, Witterung, Personalmangel, behördlichen Vorgaben, höherer Gewalt oder sonstigen betrieblichen Gründen.

13.3 Einzelne Ausfälle, kurzfristige Einschränkungen oder zeitweise Sperrungen begründen bei Abos und Add-ons grundsätzlich keinen Anspruch auf anteilige Erstattung, sofern der Gesamtcharakter der gebuchten Leistung erhalten bleibt.

13.4 Wird ein entgeltpflichtiges Einzelangebot vollständig abgesagt und kein Ersatz angeboten, erfolgt eine anteilige oder vollständige Erstattung des hierfür gezahlten Entgelts.

13.5 Bei länger andauernden oder erheblichen Einschränkungen entscheidet URsport unter Berücksichtigung von Dauer, Umfang und Ursache der Einschränkung über angemessene Ersatzleistungen, Gutschriften oder Erstattungen.

14. Ausschluss, Sperrung und Hausrecht

14.1 URsport übt in den genutzten Sportstätten und Anlagen das Hausrecht aus. Das Hausrecht kann durch Beschäftigte von URsport, Übungsleitende, Aufsichtspersonal, Hausmeisterdienste oder sonst beauftragte Personen ausgeübt werden.

14.2 Teilnehmende können von Angeboten ausgeschlossen oder der Anlage verwiesen werden, wenn sie gegen Teilnahmebedingungen, Nutzungsordnungen, Sicherheitsregeln oder Anweisungen verstoßen.

14.3 Dies gilt insbesondere bei Gefährdung anderer Personen, unsachgemäßer Nutzung von Sportstätten oder Geräten, Missbrauch von Teilnahmeberechtigungen, aggressivem Verhalten, Störungen des Betriebs oder wiederholten Regelverstößen.

14.4 Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann URsport die Teilnahmeberechtigung vorübergehend sperren oder dauerhaft entziehen.

14.5 Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte besteht in diesen Fällen nicht, soweit der Ausschluss von der teilnehmenden Person zu vertreten ist.

14.6 Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

15. Haftung und Versicherung

15.1 URsport haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

15.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet URsport nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

15.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

15.4 URsport haftet nicht für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, soweit URsport den Schaden nicht zu vertreten hat.

15.5 Allen Teilnehmenden wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung und eine geeignete Unfallversicherung abzuschließen.

15.6 Vollimmatrikulierte Studierende der Universität Regensburg können bei von URsport organisierten und angeleiteten Angeboten unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein. Bei freier Sportausübung, freiem Training, freiem Spielbetrieb, nicht angeleiteten Angeboten oder Angeboten externer beziehungsweise kommerzieller Veranstalter kann ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz ausgeschlossen sein.

15.7 Alle anderen teilnahmeberechtigten Personen sind grundsätzlich über ihre eigene Kranken-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung abgesichert.

15.8 Unfälle im Zusammenhang mit Angeboten von URsport sind unverzüglich, möglichst innerhalb von drei Tagen, an URsport zu melden.

16. Datenschutz

16.1 URsport verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.

16.2 Informationen zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, zu Zahlungsdaten, Buchungsdaten, Zugangskontrollen, Kommunikation und Betroffenenrechten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von URsport beziehungsweise der Universität Regensburg.

16.3 Bei Zahlungen über externe Zahlungsdienstleister gelten ergänzend deren Datenschutzinformationen.

17. Änderungen der Teilnahmebedingungen

17.1 Für neue Buchungen gelten die zum Zeitpunkt der Buchung jeweils bekanntgegebenen Teilnahmebedingungen.

17.2 Änderungen dieser Teilnahmebedingungen für bereits laufende Abos oder Dauerschuldverhältnisse sind nur zulässig, soweit sie rechtlich zulässig, sachlich gerechtfertigt und für die teilnehmende Person zumutbar sind.

17.3 Über wesentliche Änderungen für laufende Abos informiert URsport rechtzeitig in Textform oder über das Kundenprofil.

17.4 Soweit eine Zustimmung der teilnehmenden Person erforderlich ist, wird URsport diese gesondert einholen.

17.5 Gesetzliche Rechte der teilnehmenden Person bleiben unberührt.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

18.2 An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

18.3 Es gilt deutsches Recht.

18.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

 

 

 

Teil B – Allgemeine Verhaltensregeln und Nutzungsordnung

19. Allgemeine Regeln für Sportanlagen

19.1 Die Sportanlagen von URsport dürfen nur mit gültiger Teilnahmeberechtigung, innerhalb der freigegebenen Zeiten und ausschließlich für die jeweils zugelassene Sportart oder Nutzungsart verwendet werden.

19.2 Die Nutzung ist nur im Rahmen der jeweils gebuchten, freigegebenen oder ausdrücklich erlaubten Nutzung gestattet. Nicht gebuchte, gesperrte oder nicht freigegebene Anlagen dürfen nicht betreten oder genutzt werden.

19.3 Den Anweisungen von Beschäftigten des Sportzentrums, Übungsleitenden, Aufsichtspersonal, Hausmeisterdiensten sowie sonstigen das Hausrecht ausübenden Personen ist Folge zu leisten.

19.4 Sportstätten, Geräte, Materialien und Einrichtungen sind sachgerecht, zweckbestimmt und pfleglich zu nutzen.

19.5 Schäden, Mängel, Unfälle, Verletzungen oder gefährliche Situationen sind unverzüglich dem Personal von URsport zu melden.

19.6 Defekte, beschädigte oder offensichtlich unsichere Geräte, Flächen oder Einrichtungen dürfen nicht genutzt werden.

19.7 Fluchtwege, Rettungswege, Notausgänge, Zugänge zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und technische Anlagen sind jederzeit freizuhalten.

19.8 Nach der Nutzung sind Sportflächen, Geräte, Materialien und Umkleiden ordentlich zu verlassen. Abfälle sind zu entsorgen.

19.9 URsport kann Anlagen kurzfristig sperren oder die Nutzung einschränken, insbesondere aus Gründen der Sicherheit, Witterung, Pflege, Reinigung, Wartung, Reparatur, Überfüllung, Veranstaltungen, Personalverfügbarkeit oder höherer Gewalt.

20. Allgemeine Verhaltenspflichten

20.1 Alle Teilnehmenden haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, belästigt oder unangemessen gestört werden.

20.2 Das Betreten von nicht freigegebenen Bereichen, Technikräumen, abgesperrten Flächen oder gesperrten Anlagen ist untersagt.

20.3 Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung von URsport.

20.4 Die Zubereitung und Ausgabe von Speisen oder Getränken in den von URsport genutzten Räumen und Sportstätten ist nur mit vorheriger Zustimmung von URsport zulässig.

20.5 Rauchen, offenes Feuer, Glasbehälter sowie der Konsum von Alkohol oder berauschenden Mitteln sind in Sportstätten und Anlagen untersagt, soweit sie nicht ausdrücklich erlaubt sind.

20.6 Die Nutzung der Sportangebote unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln ist untersagt.

20.7 Fotografieren und Filmen von Übungsleitenden, Teilnehmenden oder sonstigen Personen ist nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung und nach Maßgabe der geltenden Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte zulässig. Für Veröffentlichungen, insbesondere in sozialen Medien, ist eine gesonderte Zustimmung der betroffenen Personen erforderlich.

21. Gesundheit, Eigenverantwortung und Sporttauglichkeit

21.1 Die Teilnahme an Angeboten von URsport erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich.

21.2 Die teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, dass sie gesundheitlich, körperlich und geistig in der Lage ist, sicher am gewählten Angebot teilzunehmen.

21.3 Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, akuten Erkrankungen, Verletzungen, Schwangerschaft, Herz-Kreislauf-Problemen oder sonstigen Risiken sollen vor der Teilnahme ärztlichen Rat einholen.

21.4 URsport schuldet keine medizinische Untersuchung, Trainingssteuerung, individuelle Gesundheitsberatung oder sportmedizinische Betreuung, soweit dies nicht ausdrücklich Bestandteil eines Angebots ist.

21.5 Die teilnehmende Person ist verpflichtet, Belastungen eigenverantwortlich anzupassen und eine Teilnahme abzubrechen, wenn gesundheitliche Beschwerden auftreten.

21.6 Bei erkennbarer Eigen- oder Fremdgefährdung kann URsport die Teilnahme untersagen oder abbrechen.

22. Umkleiden und Schließfächer

22.1 Die Umkleiden und Schließfächer stehen den Teilnehmenden nur während der jeweiligen Nutzung der Sportangebote zur Verfügung.

22.2 Schließfächer dürfen nicht dauerhaft belegt oder für Folgetage reserviert werden.

22.3 Schließfächer sind spätestens zum Ende des jeweiligen Nutzungstages beziehungsweise zu den vor Ort bekanntgegebenen Zeiten zu räumen.

22.4 Nicht geräumte Schließfächer können durch das Sportzentrum geöffnet werden.

22.5 Hinterlegte Gegenstände können nach den jeweils vor Ort bekanntgegebenen Regelungen abgeholt werden. Für den dadurch entstehenden Verwaltungsaufwand kann URsport eine angemessene Gebühr erheben, soweit diese vorab bekanntgegeben wurde und rechtlich zulässig ist.

22.6 URsport übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, soweit URsport den Schaden nicht zu vertreten hat.

23. Sporthallen

23.1 Sporthallen dürfen nur mit sauberen Sportschuhen betreten werden, die eine abriebfeste, nicht färbende Sohle besitzen und nicht im Freien getragen wurden.

23.2 Die Nutzung der Sporthallen ist nur für die freigegebenen Sportarten und im Rahmen der gebuchten oder freigegebenen Zeiten gestattet.

23.3 Geräte und Materialien dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.

23.4 Nach der Nutzung sind Geräte und Materialien an den vorgesehenen Ort zurückzubringen.

23.5 Hallenflächen, Geräteräume und Nebenräume sind ordentlich zu verlassen. Schäden oder Mängel sind unverzüglich zu melden.

24. Gym, Kraftraum, Hantelraum und Ausdauerbereich

24.1 Die Nutzung von Gym, Kraftraum, Hantelraum und Ausdauerbereich ist nur mit gültiger Teilnahmeberechtigung und dem jeweils erforderlichen Add-on oder Ticket gestattet.

24.2 Voraussetzung für die Nutzung kann eine Einweisung durch URsport, ein Einführungskurs oder eine ausdrückliche Freigabe durch eine hierzu berechtigte Person von URsport sein.

24.3 Geleitete Trainings, Kurse, Einweisungen und betreute Trainingszeiten haben Vorrang vor freiem Training.

24.4 Training ist nur in geeigneter Sportkleidung und mit sauberen Sportschuhen erlaubt. Schuhe müssen an allen Geräten getragen werden. Barfußtraining, Training in Socken oder Training mit ungeeignetem Schuhwerk kann untersagt werden.

24.5 Getränke sind nur in verschließbaren Behältern erlaubt. Glasflaschen sind verboten. Essen ist im Trainingsbereich nicht gestattet.

24.6 Beim Training ist ein Handtuch zu verwenden. Sitz- und Liegeflächen sind während der Nutzung mit einem Handtuch abzudecken.

24.7 Nach der Nutzung sind Griffe, Polster und Geräte bei Bedarf zu reinigen.

24.8 Hanteln, Gewichtsscheiben, Matten, Kleingeräte und sonstige Hilfsmittel sind nach jeder Nutzung ordentlich an den vorgesehenen Platz zurückzubringen. Gewichtsscheiben sind von den Stangen zu nehmen.

24.9 Gewichte dürfen nicht unnötig fallen gelassen oder auf den Boden geworfen werden. Gewichtheben, Drops oder laute Belastungen sind nur in dafür freigegebenen Bereichen und in sachgerechter Weise erlaubt.

24.10 Sicherheitsverschlüsse, Ablagen, Pins, Sicherungsarme und sonstige Sicherheitseinrichtungen sind sachgerecht zu verwenden.

24.11 Das Blockieren von Geräten, insbesondere während längerer Pausen oder durch persönliche Gegenstände, ist zu vermeiden.

24.12 Training mit maximalen Lasten, freien Gewichten oder komplexen Übungen erfolgt eigenverantwortlich. Eine geeignete Sicherung, Hilfestellung oder Reduktion der Last ist selbst sicherzustellen.

24.13 Bei Verstößen gegen die Nutzungsregeln kann URsport die Nutzung untersagen, die Person aus dem Bereich verweisen und die Teilnahmeberechtigung sperren oder entziehen.

25. Schwimmbad

25.1 Das Schwimmbad darf nur mit gültiger Teilnahmeberechtigung und während der freigegebenen Zeiten genutzt werden.

25.2 Die Nutzung setzt voraus, dass die teilnehmende Person schwimmfähig ist und gesundheitlich zur Nutzung des Schwimmbads in der Lage ist. Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer dürfen das Schwimmbad nur im Rahmen ausdrücklich hierfür geeigneter Angebote und unter geeigneter Aufsicht nutzen.

25.3 Es gelten die Badeordnung, die Hygienevorschriften und die Anweisungen des Aufsichtspersonals.

25.4 Der letzte Einlass erfolgt grundsätzlich 30 Minuten vor Ende der Badezeit, sofern vor Ort oder im Buchungssystem nichts anderes ausgewiesen ist.

25.5 Personen mit akuten Erkrankungen, offenen Wunden, ansteckenden Krankheiten, Kreislaufproblemen oder sonstigen gesundheitlichen Risiken dürfen das Schwimmbad nicht nutzen beziehungsweise müssen vorher ärztlichen Rat einholen.

25.6 Glasbehälter, Alkohol, Rasieren, Färben von Haaren oder sonstige zweckwidrige Nutzungen sind im Schwimmbad untersagt.

25.7 Bei Überfüllung, Reinigungsarbeiten, technischen Störungen, Personalmangel oder Sicherheitsbedenken kann die Nutzung eingeschränkt oder gesperrt werden.

26. Sauna

26.1 Die Sauna darf nur mit gültiger Teilnahmeberechtigung und während der freigegebenen Zeiten genutzt werden.

26.2 Es gelten die Saunaregeln, Hygienevorschriften und Anweisungen des Aufsichtspersonals.

26.3 Die Saunazeit ist grundsätzlich auf drei Stunden begrenzt, sofern vor Ort oder im Buchungssystem nichts anderes ausgewiesen ist.

26.4 Der letzte Einlass erfolgt grundsätzlich eine Stunde vor Saunaschluss, sofern vor Ort oder im Buchungssystem nichts anderes ausgewiesen ist.

26.5 Der Saunabereich soll während der Nutzung nicht verlassen werden, soweit dies aus organisatorischen, hygienischen oder aufsichtsbezogenen Gründen vor Ort so vorgegeben ist.

26.6 Personen mit akuten Erkrankungen, offenen Wunden, ansteckenden Krankheiten, Kreislaufproblemen oder sonstigen gesundheitlichen Risiken dürfen die Sauna nicht nutzen beziehungsweise müssen vorher ärztlichen Rat einholen.

26.7 Glasbehälter, Alkohol, Rasieren, Färben von Haaren oder sonstige zweckwidrige Nutzungen sind im Saunabereich untersagt.

26.8 Bei Überfüllung, Reinigungsarbeiten, technischen Störungen, Personalmangel oder Sicherheitsbedenken kann die Nutzung eingeschränkt oder gesperrt werden.

27. Kletteranlagen

27.1 Die Nutzung der Kletteranlagen, insbesondere Kletterwand, Outdoor-Kletteranlage und Boulderbereich, ist nur mit gültiger Teilnahmeberechtigung für den Kletterbereich gestattet.

27.2 Mit der Nutzung der Kletteranlagen erkennt die teilnehmende Person diese Teilnahmebedingungen sowie die Kletter-, Boulder- und Hallenregeln von URsport an.

27.3 Zur Nutzung der Kletteranlagen sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Klettern und Bouldern anzuwendenden Sicherungs- und Verhaltensregeln verfügen oder im Rahmen eines Angebots von URsport durch eine fachkundige Person angeleitet werden.

27.4 Klettern und Bouldern sind mit erheblichen Sturz- und Verletzungsrisiken verbunden. Die Nutzung erfolgt eigenverantwortlich.

27.5 Falsche Sicherungstechnik, unsachgemäßer Gebrauch von Ausrüstung, herabfallende Gegenstände, lose Griffe oder Stürze können zu schweren oder tödlichen Verletzungen führen.

27.6 URsport kontrolliert nicht laufend, ob Nutzende die erforderlichen Sicherungstechniken beherrschen und korrekt anwenden. Jede nutzende Person ist selbst dafür verantwortlich, ihre eigene Kompetenz und die Kompetenz der Sicherungspartner realistisch einzuschätzen.

27.7 Öffnungszeiten werden im Hochschulsportprogramm, im Buchungssystem oder vor Ort bekanntgegeben. Die Kletteranlagen dürfen nur während der freigegebenen Zeiten genutzt werden.

27.8 Leitungen von Gruppenveranstaltungen sind dafür verantwortlich, dass alle Teilnehmenden der Gruppe die Kletterordnung und Sicherheitsregeln einhalten.

27.9 Gewerbliche Nutzung, entgeltlicher Unterricht, externe Kurse, kommerzielle Trainingsangebote oder vergleichbare Nutzungen sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung von URsport zulässig. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.

27.10 Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. URsport kann bei wichtigem Grund die Kletteranlage oder Teile davon schließen, räumen oder einzelne Personen von der Nutzung ausschließen.

27.11 In den gekennzeichneten Kletterlinien müssen Seile mit mindestens 50 m Länge verwendet werden, soweit für die jeweilige Linie nichts anderes vorgegeben ist.

27.12 Bouldern ist nur in ausdrücklich ausgewiesenen Boulderbereichen gestattet. Seilfreies Klettern außerhalb der Boulderbereiche ist nur erlaubt, soweit dies ausdrücklich freigegeben ist.

27.13 Veränderungen an Griffen, Tritten, Sicherungspunkten, Umlenkungen, Kletterplatten, Karabinern, Expressschlingen oder sonstigen Bestandteilen der Anlage sind untersagt und ausschließlich URsport oder beauftragten Personen vorbehalten.

27.14 Beschädigungen, lose Griffe, beschädigte Haken, Karabiner, Expressschlingen oder sonstige sicherheitsrelevante Mängel sind unverzüglich dem Personal von URsport zu melden.

27.15 Schmuck, Ringe, Ketten oder andere Gegenstände, die hängen bleiben können, sind beim Klettern und Bouldern abzulegen. Lange Haare sind so zu sichern, dass sie sich nicht im Sicherungsgerät oder an Griffen verfangen können.

27.16 Klettern und Bouldern unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschendem Einfluss ist untersagt.

28. Allgemeine Kletter- und Boulderregeln

28.1 Die Kletteranlagen werden eigenverantwortlich genutzt. Wer Fehler bei anderen erkennt, soll diese ansprechen, sofern dadurch Gefahren reduziert werden können.

28.2 Alle Nutzenden haben Rücksicht aufeinander zu nehmen. Bei hoher Auslastung sind langes Ausbouldern, das Reservieren von Routen, unnötiges Stürzen und blockierendes Verhalten zu vermeiden.

28.3 Es darf nur auf ausgewiesenen Kletterlinien geklettert werden. Bei sich kreuzenden Linien darf nicht eingestiegen werden, wenn die andere Route bereits belegt ist.

28.4 Der Sturzraum unter Kletternden und Bouldernden ist freizuhalten. Auch nicht kletternde Personen können durch Stürze oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden.

28.5 Rucksäcke, Trinkflaschen, Taschen und sonstige Gegenstände dürfen nicht im Kletter-, Boulder- oder Sturzbereich abgelegt werden.

28.6 Bei Unfällen ist Hilfe zu leisten. Das Personal von URsport ist unverzüglich zu informieren. Im Bedarfsfall sind auf Verlangen die Personalien anzugeben.

28.7 Vor dem Bouldern und Klettern ist ein angemessenes Aufwärmen empfohlen. Gerade beim Bouldern treten hohe Belastungen für Muskeln, Bänder und Sehnen auf.

28.8 Beim Bouldern darf nicht zu eng nebeneinander oder übereinander geklettert werden. Der Sturzraum anderer Personen ist freizuhalten.

28.9 Bei Bedarf ist gegenseitiges Spotten sinnvoll. Spotter müssen sich so positionieren, dass sie nicht selbst durch die fallende Person gefährdet werden.

28.10 Die Kletterhöhe ist so zu wählen, dass eine sichere Landung möglich ist. Wenn möglich, soll abgeklettert statt abgesprungen werden.

29. Kletterregeln mit Seil

29.1 Vor jedem Kletterstart ist ein Partnercheck durchzuführen. Zu prüfen sind insbesondere:

  • korrekt geschlossener Klettergurt,
  • korrekter Anseilknoten und Anseilpunkt,
  • Funktion des Sicherungsgeräts,
  • geschlossener Sicherungskarabiner,
  • ausreichende Seillänge,
  • abgeknotetes Seilende.

29.2 Vor Beginn des Kletterns ist die Sicherungskompetenz des Kletterpartners zu prüfen. Die Seilkommandos sind vor dem Start abzustimmen.

29.3 Im Vorstieg ist direkt in den Anseilpunkt des Gurtes einzubinden. Im Toprope kann eine Einbindung mit geeigneten Safebinern oder zwei gegengleich eingehängten Karabinern zulässig sein, sofern dies sachgerecht erfolgt und der jeweiligen Regelung vor Ort entspricht.

29.4 Es ist eine allgemein anerkannte Sicherungstechnik anzuwenden. Das Bremshandprinzip ist jederzeit einzuhalten. Die sichernde Person hat sich auf das Sichern zu konzentrieren und darf sich nicht ablenken lassen.

29.5 Beim Sichern ist eine geeignete Position nahe an der Kletterwand einzunehmen. Schlappseil ist zu vermeiden. Bei erheblichem Gewichtsunterschied sind geeignete Maßnahmen zu treffen, zum Beispiel Gewichtssäcke, sofern vorhanden und freigegeben.

29.6 Im Vorstieg sind alle Zwischensicherungen einzuhängen. Zwischensicherungen sind aus stabiler Position, nicht überstreckt und möglichst auf Hüfthöhe einzuhängen.

29.7 Bis zum fünften Haken besteht erhöhte Bodensturzgefahr. In diesem Bereich ist besonders sorgfältig zu sichern und zu klettern.

29.8 Der Sturzraum an der Wand und am Boden ist freizuhalten. Andere Kletternde dürfen nicht im Sturzraum gekreuzt oder überholt werden, außer nach klarer Absprache.

29.9 Beim Toprope-Klettern ist das Seil immer in die zwei dafür vorgesehenen Umlenkkarabiner einzuhängen. Toprope an einem einzelnen Karabiner ist untersagt.

29.10 In stark überhängenden Bereichen darf nur mit eingehängten Zwischensicherungen nachgestiegen werden.

29.11 In Umlenkungen und Zwischensicherungen darf immer nur ein Seil eingehängt werden.

29.12 Vor dem Ablassen ist der Kletterpartner zu informieren. Das Ablassen hat langsam, kontrolliert und gleichmäßig zu erfolgen. Der Landeplatz ist freizuhalten.

30. Rasenflächen, Kunstrasen und Außensportflächen

30.1 Rasenflächen, Kunstrasenflächen und sonstige Außensportflächen dürfen nur genutzt werden, wenn sie durch URsport freigegeben sind.

30.2 Die Nutzung ist nur mit gültiger Buchung, gültiger Teilnahmeberechtigung oder im Rahmen ausdrücklich freigegebener Angebote gestattet.

30.3 Die Nutzung kann aus Witterungs-, Pflege- oder Sicherheitsgründen kurzfristig untersagt werden. Dies gilt insbesondere bei Nässe, Frost, Gewitter, Sturm, großer Hitze, Schäden am Belag, Unbespielbarkeit oder laufenden Pflegearbeiten.

30.4 Die Flächen dürfen nur mit geeignetem Schuhwerk genutzt werden. Schraubstollen, Spikes oder anderes schädigendes Schuhwerk können untersagt werden.

30.5 Tore, Linien, Netze und sonstige Ausstattung dürfen nur bestimmungsgemäß genutzt und nicht eigenmächtig umgesetzt, verändert oder beschädigt werden.

30.6 Organisierte Trainings, Vereinsnutzung, kommerzielle Nutzung, regelmäßige Gruppennutzung oder Veranstaltungen sind nur nach vorheriger Buchung und Freigabe durch URsport zulässig.

30.7 Die buchende Person ist für die Einhaltung der zulässigen Personenzahl, Nutzungsart und Nutzungszeit verantwortlich.

30.8 URsport kann die Nutzung abbrechen oder untersagen, wenn die Fläche gefährdet, beschädigt oder zweckwidrig genutzt wird.

30.9 Rasenflächen können insbesondere für Fußball, Flag Football, Ultimate Frisbee und vergleichbare feldsportartige Nutzungen freigegeben werden.

30.10 Andere Nutzungen, insbesondere Veranstaltungen, Turniere, kommerzielle Angebote, Vereinstraining, Schulsport, Camps oder Großgruppen, bedürfen der vorherigen Zustimmung von URsport.

31. Rasenflächen: Buchung, Semestermiete und Ausfälle

31.1 Rasenflächen können als Einzelbuchung oder als Semestermiete gebucht werden, soweit URsport diese Buchungsarten anbietet.

31.2 Einzelbuchungen erfolgen grundsätzlich über den Bereich „Plätze und Räume“ im Buchungssystem.

31.3 Eine Einzelbuchung umfasst den im Buchungssystem ausgewiesenen Zeitslot.

31.4 Semestermieten werden als fester, wiederkehrender Zeitslot für das jeweilige Semester vergeben. Die Anfrage zur Semestermiete erfolgt per E-Mail oder über den von URsport bekanntgegebenen Kontaktweg.

31.5 Für die Nutzung einer gemieteten Rasenfläche ist nicht erforderlich, dass jede mitspielende Person ein eigenes Abo besitzt, sofern im Buchungssystem oder in der Buchungsbestätigung nichts anderes ausgewiesen ist. Die buchende Person bleibt jedoch verantwortlich dafür, dass alle mitnutzenden Personen die Nutzungsbedingungen einhalten.

31.6 Die jeweils geltenden Entgelte ergeben sich aus dem Buchungssystem, der veröffentlichten Entgeltübersicht oder der individuellen Buchungsbestätigung.

31.7 Nicht genutzte Termine innerhalb einer Semestermiete verfallen, sofern URsport die Nichtnutzung nicht zu vertreten hat.

31.8 URsport kann Rasenflächen kurzfristig sperren, insbesondere wegen Witterung, Platzpflege, Reparatur, Veranstaltungen, Sicherheitsbedenken oder Unbespielbarkeit.

31.9 Bei Einzelbuchungen entscheidet URsport im Falle einer durch URsport veranlassten Sperrung, ob ein Ersatztermin, eine Gutschrift oder eine anteilige Erstattung angeboten wird.

31.10 Bei Semestermieten sind bis zu zwei Sperrtermine pro Semester wegen Witterung, Platzpflege, Veranstaltungen oder organisatorischer Gründe grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen.

31.11 Darüber hinausgehende Sperrungen können nach Entscheidung von URsport durch Ersatztermine, Gutschriften oder anteilige Erstattungen ausgeglichen werden.

31.12 Eigenmächtige Nutzung trotz Sperrung ist untersagt und kann zum Ausschluss von weiteren Buchungen führen.

32. Tennisplätze

32.1 Tennisplätze dürfen nur mit gültiger Buchung oder entsprechender Teilnahmeberechtigung genutzt werden.

32.2 Die Nutzung ist ausschließlich im gebuchten Zeitraum zulässig. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

32.3 Die Plätze dürfen nur mit geeignetem Tennisschuhwerk genutzt werden.

32.4 Die buchende Person ist verantwortlich dafür, dass alle Mitspielenden teilnahmeberechtigt sind und die Nutzungsregeln einhalten.

32.5 Die Plätze sind nach der Nutzung ordnungsgemäß zu verlassen. Je nach Platzart sind insbesondere Abziehen, Linienreinigung, Bewässerung oder sonstige Pflegepflichten einzuhalten.

32.6 Bei Unbespielbarkeit, Nässe, Frost, Gewitter oder erkennbarer Gefahr ist die Nutzung zu unterlassen. URsport kann Plätze kurzfristig sperren.

32.7 Unterricht, Training gegen Entgelt, Vereinstraining oder kommerzielle Nutzung sind nur mit vorheriger Zustimmung von URsport zulässig.

33. Tennisplätze: Buchung, Entgelte und Ausfälle

33.1 Tennisplätze können einzeln über das Buchungssystem gebucht werden, soweit Plätze verfügbar sind.

33.2 Die Buchung berechtigt zur Nutzung eines Tennisplatzes im gebuchten Zeitraum durch die angegebene Anzahl an Personen.

33.3 Die buchende Person ist für die Zahlung und die Einhaltung der Nutzungsbedingungen verantwortlich.

33.4 Mitspielende Personen können im Buchungssystem abgefragt oder auf Verlangen von URsport kontrolliert werden.

33.5 Nicht genutzte Buchungen verfallen, sofern URsport die Nichtnutzung nicht zu vertreten hat.

33.6 Die jeweils geltenden Entgelte für Tennisplätze ergeben sich aus dem Buchungssystem, der veröffentlichten Entgeltübersicht oder der individuellen Buchungsbestätigung.

33.7 URsport kann je nach Saison, Nachfrage, Platzverfügbarkeit, Nutzergruppe, Tageszeit oder organisatorischen Gründen unterschiedliche Tarife, Aktionspreise, Pauschalen, Saisonkarten oder Prime-Time-Zuschläge anbieten.

33.8 Ein aktives Basisabo oder Sportabo kann zur Buchung zu einem ermäßigten Tarif berechtigen. Maßgeblich ist die im Buchungssystem ausgewiesene Preisstufe.

33.9 Personen ohne aktives Abo buchen zum Standardtarif oder zu dem im Buchungssystem ausgewiesenen Tarif.

33.10 URsport kann Tennisplätze aus sachlichen Gründen sperren, insbesondere wegen Witterung, Platzpflege, Reparaturen, Veranstaltungen, Sicherheitsbedenken oder Unbespielbarkeit.

33.11 Bei durch URsport veranlasster Sperrung entscheidet URsport, ob ein Ersatztermin, eine Gutschrift oder eine anteilige Erstattung angeboten wird.

33.12 Wird ein Platz trotz erkennbarer Unbespielbarkeit oder trotz Sperrung genutzt, kann URsport die Nutzung abbrechen, weitere Buchungen verweigern und entstandene Schäden geltend machen.

34. Beachvolleyball und sonstige Außenanlagen

34.1 Beachvolleyballanlagen und sonstige Außenanlagen dürfen nur im Rahmen der jeweils freigegebenen Nutzung und der geltenden Buchungs- oder Zugangssysteme genutzt werden.

34.2 Soweit für einzelne Anlagen keine feste Slotbuchung vorgesehen ist, erfolgt die Nutzung im Rahmen der Kapazitäten nach Verfügbarkeit.

34.3 Bei hoher Auslastung ist auf faire Nutzungszeiten und Rücksichtnahme gegenüber anderen Gruppen zu achten.

34.4 Glasbehälter, Müll, zweckwidrige Nutzung, eigenmächtige Veränderungen der Anlage oder gefährdendes Verhalten sind untersagt.

34.5 URsport kann die Nutzung wegen Witterung, Pflege, Überfüllung, Veranstaltungen oder Sicherheitsbedenken einschränken oder sperren.

35. Verleih von Sportmaterialien

35.1 Soweit URsport Sportmaterialien verleiht, sind diese pfleglich, sachgerecht und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu nutzen.

35.2 Die entleihende Person ist verpflichtet, das Material vor Nutzung auf erkennbare Schäden zu prüfen und Mängel unverzüglich zu melden.

35.3 Entliehenes Material ist fristgerecht, vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

35.4 Bei Verlust, Beschädigung, verspäteter Rückgabe oder zweckwidriger Nutzung kann URsport Ersatz der entstandenen Schäden verlangen.

35.5 Eine Weitergabe entliehener Materialien an Dritte ist nur mit Zustimmung von URsport zulässig.

Rechtliches

Haftungsausschluss
Der Freistaat Bayern, die Hochschule und dessen Bedienstete haften für sämtliche Ansprüche nur insoweit, als sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners.
Kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, wenn bei der Sportausübung Dritten ein Personen oder Sachschaden zugefügt wird. Es wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.

Diebstahl
Für Diebstähle kann die Universität keine Haftung übernehmen. Schließfächer befinden sich im Bereich der Umkleiden.


Versicherungsschutz
Vollimmatrikulierte Studierende der Universität Regensburg genießen bei allen Kursen den Unfallversicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, nicht jedoch bei der freien Sportausübung (Freies Spiel/ Freies Training).
Unfälle sind der Landesunfallkasse zu melden (externer Link, öffnet neues Fenster).
Unfallversicherung gilt nur für die Kurse, die der Hochschulsport selbst veranstaltet. Kursangebote externer Veranstalter, z.B. Vereine, fallen nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht kein gesonderter Unfallversicherungsschutz. Sie sind über die jeweilige Krankenversicherung versichert.

Unfallmeldung
Im Falle eines Unfalls von Studierenden muss dieser mittels Formular (externer Link, öffnet neues Fenster) über den Hochschulsport der Landesunfallkasse LUK (externer Link, öffnet neues Fenster) gemeldet werden. Die vollständige Meldung ist im Sekretariat Hochschulsport (Zi. 40.08) oder per E-Mail an: angelika.mundigl​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) abzugeben.

nach oben