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Rechtliches
Haftungsausschluss
Der Freistaat Bayern, die Hochschule und dessen Bedienstete haften für sämtliche Ansprüche nur insoweit, als sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners.
Kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, wenn bei der Sportausübung Dritten ein Personen oder Sachschaden zugefügt wird. Es wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
Diebstahl
Für Diebstähle kann die Universität keine Haftung übernehmen. Schließfächer befinden sich im Bereich der Umkleiden.
Versicherungsschutz
Vollimmatrikulierte Studierende der Universität Regensburg genießen bei allen Kursen den Unfallversicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, nicht jedoch bei der freien Sportausübung (Freies Spiel/ Freies Training).
Unfälle sind der Landesunfallkasse zu melden (externer Link, öffnet neues Fenster).
Unfallversicherung gilt nur für die Kurse, die der Hochschulsport selbst veranstaltet. Kursangebote externer Veranstalter, z.B. Vereine, fallen nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht kein gesonderter Unfallversicherungsschutz. Sie sind über die jeweilige Krankenversicherung versichert.
Unfallmeldung
Im Falle eines Unfalls von Studierenden muss dieser mittels Formular (externer Link, öffnet neues Fenster) über den Hochschulsport der Landesunfallkasse LUK (externer Link, öffnet neues Fenster) gemeldet werden. Die vollständige Meldung ist im Sekretariat Hochschulsport (Zi. 40.08) oder per E-Mail an: angelika.mundigl(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) abzugeben.