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Termine Modulprüfungen

Zulassungsarbeit

Rechtliche Rahmenbedingungen

In § 29 der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) werden die Vorgaben in Bezug auf die Schriftliche Hausarbeit ("Zulassungsarbeit") beschrieben:

  • Die schriftliche Hausarbeit wird in der vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung angefertigt.
  • Die Themenwahl erfolgt spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung, sodass mindestens 6 Monate Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen.
  • Die Abgabe findet vor der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung statt (Termine: 01.02. oder 01.08. d. J.).
  • Das Thema wird aus den einschlägigen Studiengebieten gewählt.
  • Jede/r Studierende bearbeitet ein eigenes Thema (die gemeinsame Fertigung der Hausarbeit durch zwei oder mehrere Prüfungsteilnehmerinnen bzw. -teilnehmer ist nicht möglich).
  • Die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten muss erkennbar sein. Hierzu zählt das Kenntlichmachen und Angeben von Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind.
  • Die Hausarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen, soweit das Prüfungsamt nicht vorher Abweichendes genehmigt.
  • Am Schluss der Hausarbeit hat die Prüfungsteilnehmerin bzw. der -teilnehmer eine Versicherung zur selbstständigen Anfertigung abzugeben (siehe § 29 Abs. 6)
  • Über die Ablieferung der Arbeit erhält die Prüfungsteilnehmerin bzw. der -teilnehmer von der Prüferin bzw. dem Prüfer eine Bescheinigung, die der Meldung zur Prüfung beizufügen ist. Die Arbeit wird von der prüfungsberechtigten Person beurteilt (Gutachten).
  • Durch eine mit mindestens der Note „ausreichend“ bewertete schriftliche Hausarbeit sind 10 Leistungspunkte nachgewiesen (siehe § 22 Abs. 2).

Erste Schritte

(in Orientierung an der Regelstudienzeit; andernfalls liegen die Zeitangaben entsprechend 1 oder 2 Semester später)

  • ab 6. Fachsemester: Beschäftigung mit den Forschungsschwerpunkten der Betreuenden
  • Ende 6. Fachsemester: zentrale Informationsveranstaltung des Lehrstuhls zur Zulassungsarbeit
  • 7. und 8. Fachsemester: die Lehrveranstaltungen zum Forschenden Lernen (Modul G90-III-M01) können die Themenfindung unterstützen
  • ab 7. Fachsemester: Kontaktaufnahme mit Themenvorschlag
  • Betreuungszusage für einen bestimmten Abgabetermin
  • Machen Sie sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen (LPO, siehe oben) sowie den Anforderungen an schriftliche Ausarbeitungen am Lehrstuhl (u.a. Zitation nach DGPs bzw. APA) vetraut

Die Modulprüfung G90-I-M02 muss bei Kontaktaufnahme bestanden sein.

Weiterführende Hinweise und Dokumente finden Sie im GRIPS-Kurs 'Zulassungsarbeit - Schriftliche Hausarbeit (§ 29 LPO I)' (externer Link, öffnet neues Fenster)

FöDiSUR

rderung - Diagnostik - Sonderpädagogik - Universität Regensburg

FöDiSUR ist eine fachrichtungsübergreifende Einrichtung der vier sonderpädagogischen Lehrstühle an der Universität Regensburg. Der FöDiSUR-Bereich unterstützt die Lehre aller Lehrstühle und bündelt Forschungs- und Arbeitsinitiativen im Bereich der Diagnostik und Förderung. Die verschiedenen Materialien können von allen Studierenden der sonderpädagogischen Lehramtsstudiengänge genutzt werden.

Konzept

Der FöDiSUR-Bereich ist ein Bildungsraum, in dem die Studierenden mit Diagnose- und Fördermaterialien sowohl angeleitet im Rahmen von Lehrveranstaltungen als auch in autodidaktischer Form konstruktiv und rekonstruktiv arbeiten. In konzeptioneller Hinsicht wird dem Arbeitsprinzip des „forschenden Lernens“ gefolgt. Die individuelle Auseinandersetzung mit den Diagnose- und Fördermaterialien ermöglicht es den Studierenden, ihren möglichen Mehrwert selbst zu erfahren, um mit diesen im Rahmen der schulpraktischen Studien mit Schülerinnen und Schülern gezielt arbeiten zu können.

Öffnungszeiten

Die Nutzung des FöDiSUR-Bereichs ist durch Eigenverantwortung, Flexibilität und Bedarfsorientierung geprägt.

Er ist in der Sedanstraße untergebracht und in der Vorlesungszeit dienstags von 16:15-17:15 Uhr und donnerstags von 14 bis 15 Uhr (Theresa Meusel, theresa.meusel​(at)​stud.uni-regensburg.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)) sowie nach Bedarf geöffnet. Entsprechende Zugänge zu den Materialien können nach Rücksprache ermöglicht werden.

Ort/Kontakt

für den Lehrstuhl für Pädagogik bei geistiger Behinderung: Sonja Kellermann

Universität Regensburg
Sedanstr. 1, Raum 115
93055 Regensburg

Testothek

In der Sonderpädagogik spielen Test- und Beobachtungsverfahren eine wichtige Rolle. Sie werden u.a. eingesetzt, um den sonderpädagogischen Förderbedarf bzw. Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines sonderpädagogischen Gutachtens oder förderdiagnostischen Berichts formal festzustellen. Daneben sind diagnostische Informationen, die über Test- und Beobachtungsverfahren erhoben werden, eine wichtige Grundlage zur Planung einer diagnosegeleiteten Förderung im Rahmen eines Förderplans.

Dementsprechend nimmt das Thema 'Diagnostik und Testverfahren' einen breiten Raum im Studium der Pädagogik bei geistiger Behinderung ein. In der Testothek (externer Link, öffnet neues Fenster) stehen Testverfahren für Lehre und Forschung im Bereich der Pädagogik bei geistiger Behinderung zur Verfügung.  Die Testothek ist der Universitätsbibliothek der UR angegliedert. Ansprechperson bei Fragen zur Testothek ist an unserem Lehrstuhl Liane Schreiber

Ausgabe von Protokollbögen (förderdiagnostisches Gutachten) während der Vorlesungszeit donnerstags, 12 - 13 Uhr (Friederike Domke, Friederike-Luise.Domke​(at)​stud.uni-regensburg.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) und Federica La Pegna, federica.la-pegna@stud.uni-regensburg.de), Raum 128

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