Lehramt Sonderpädagogik
Das Sonderpädagogikstudium umfasst 120 Leistungspunkte (LP), wobei zwei Fachrichtungen studiert werden. Eine Fachrichtung im Umfang von 90 LP, die zweite Fachrichtung im Umfang von 30 LP. In Regensburg werden ab dem Wintersemester 2026/27 folgende Fachrichtungen angeboten:
- Pädagogik bei geistiger Behinderung
- Pädagogik bei Kommunikations- und Sprachbeeinträchtigungen
- Pädagogik bei Verhaltensstörungen
- Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen
Die Kombinationsmöglichkeiten der sonderpädagogischen Fachrichtungen regelt die Lehramtsprüfungsordnung (LPO I, §90 (externer Link, öffnet neues Fenster)). An der UR kann Pädagogik bei geistiger Behinderung in Kombination mit Pädagogik bei Kommunikations- und Sprachbeeinträchtigungen, Pädagogik bei Verhaltensstörungen oder Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen studiert werden.
Informationen zum Hochschulzugang, Bewerbung, Einschreibung einschließlich Fristen und Terminen finden Sie bei der Studierendenkanzlei (externer Link, öffnet neues Fenster).
Bei allgemeinen Fragen zum Studium, zu Studiengängen, Kombinationsmöglichkeiten, Studienwahl und -wechsel etc. berät die zentrale Studienberatung (externer Link, öffnet neues Fenster). Das Regensburger Universitätszentrum für Lehrerbildung (RUL (externer Link, öffnet neues Fenster)) informiert zu lehramtsspezifischen Fragen. Hier (externer Link, öffnet neues Fenster)finden Sie Image-Filme zu den verschiedenen Lehrämtern, einen Einblick ins Lehramtsstudium an der UR gibt dieser Film in der UR-Mediathek (externer Link, öffnet neues Fenster) und hier (externer Link, öffnet neues Fenster) sehen Sie einen kurzen Beitrag über den Studiengang Sonderpädagogik auf TVA.
Wenn Sie sich mit der Frage beschäftigen, ob dieses Lehramtsstudium zu Ihnen passt, empfehlen wir Ihnen diese Eignungstests (externer Link, öffnet neues Fenster). Das Kultusministerium veröffentlicht Prognosen (externer Link, öffnet neues Fenster) zum Lehrkräftebedarf in Bayern und informiert zum LA Sonderpädagogik (externer Link, öffnet neues Fenster). Studentische Ansprechpersonen finden Sie bei der Fachschaft Pädagogik und Psychologie.
Laut Lehramtsprüfungsordnung (LPO I §93) sind im vertieften Studium (90 LP) folgende Praktika zu absolvieren. Sie werden teilweise durch korrespondierende Seminare begleitet:
- Betriebspraktikum
- Orientierungspraktikum
- Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
- Sonderpädagogisches Praktikum
- Studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum
- Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum
Im Qualifizierungsstudium (30 LP) ist ebenfalls ein sonderpädagogisches Blockpraktikum zu absolvieren (LPO I § 102).
Weiterführende Informationen zu den Praktika finden Sie auf den Seiten des Praktikumsamtes (externer Link, öffnet neues Fenster).
Einen umfassenden Überblick über das Lehramt Sonderpädagogik an der Uni Regensburg bietet die Seite Studiengangfinder (externer Link, öffnet neues Fenster).
Einen schematischen Aufbau des Studiums finden Sie hier (externer Link, öffnet neues Fenster). Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.
Pädagogik bei geistiger Behinderung
Das Studium vermittelt die inhaltlichen Anforderungen der LPO I, integriert forschungsorientierte und berufsfeldbezogene Lehrveranstaltungen in der Kombination mit Schulpraktika. Die Studierenden sind nach erfolgreichem Abschluss des Studiums in der Lage, methoden-, fach- und anwendungskompetent mit sonderpädagogischen Anforderungen und Fragestellungen umzugehen. Sie verfügen über Fachwissen und Fähigkeiten hinsichtlich der Anwendung und Umsetzung in konkreten pädagogischen Situationen einschließlich unterrichtspraktische Handlungskompetenz. Sie entwickeln eine tragfähige pädagogische Haltung und ein wertgeleitetes Menschenbild.
Studierende des Studiengangs Pädagogik bei geistiger Behinderung erwerben vielfältige Kompetenzen. U.a.
- erkennen sie die Bedeutung von Theorien und Fragestellungen für die Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung
- beschreiben sie sensibel und präzise die Belange dieses Personenkreises
- setzen sie sich mit dem Phänomen schwere geistige Behinderung im Kontext Bildung, Erziehung und Förderung auseinander
- begründen sie den Bildungsauftrag vor dem Hintergrund der Schülerschaft
- reflektieren sie ethische Fragestellungen
- erlernen sie das Verfassen von sonderpädagogischen Gutachten und setzen sich mit dem Thema Etikettierung auseinader
- planen sie diagnosegeleitete Förderansätze
- identifizieren sie wissenschaftliche Fragestellungen und beantworten diese
- u.v.a.m.
Auch wenn es keine Zulassungsvoraussetzung ist, empfehlen wir im Vorfeld praktische Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit (geistiger) Behinderung (zum Beispiel in Form von Praktika, FSJ, Bufdi) zu sammeln. Es bieten sich Praktika oder Hospitationen im Schulkontext an. Das Orientierungspraktikum (externer Link, öffnet neues Fenster) kann vor der Aufnahme des Studiums geleistet werden, spätestens in der ersten vorlesungsfreien Zeit.
Hinweise zum Erweiterungsfach ‚sonderpädagogische Qualifikation‘
Die Studierenden aller Lehramtsstudiengänge können nach § 92 (1) LPO I in Verbindung mit § 101 LPO I eine sonderpädagogische Fachrichtung als Erweiterung zusätzlich studieren.
Studierende wählen hier eine sonderpädagogische Fachrichtung aus. Die Studierenden des Lehramts für Sonderpädagogik wählen eine Fachrichtung, die nicht schon verpflichtender Teil des Studiums des Lehramts für Sonderpädagogik ist.
Im Rahmen des Erweiterungsstudiums gibt die LPO keine verpflichtenden Studienleistungen vor. Der Nachweis eines zweiwöchigen Blockpraktikums ist Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung. In der ersten Staatsprüfung wird das Erweiterungsstudium in Orientierung an das Qualifizierungsstudium (30 LP) der jeweiligen Fachrichtung abgeprüft.