LUCOM-Anerkennungsantrag
Studierende der Wirtschaftswissenschaften müssen ab dem 15. Januar 2026 für die Beantragung der Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen den Lucom-Anerkennungsantrag verwenden. Das aktuelle Tool des Prüfungsamts Wirtschaftswissenschaften wird zum 14. Januar deaktiviert.
Fall Sie noch im Wintersemester 2025/26 die Anerkennung von Leistungen beantragen möchten, die Sie während eines studienbezogenen Auslandsaufenthalts erbracht haben, tun Sie das möglichst nach dem 15. Januar 2026 und verwenden hierfür das neue Lucom-Formular.
Die Inhalte des Lucom-Anerkennungsantrags werden aus den bereits vorhandenen Lucom-Kursplanungsformularen generiert. D.h. Sie müssen und können im Antrag keine neuen Komponenten o.Ä. anlegen, sondern lediglich die Angaben zum Aufenthalt ergänzen, die anzuerkennenden Komponenten auswählen, das Transcript of Records (und ggf. weitere Unterlagen) hochladen und den Antrag direkt im System an das Prüfungsamt versenden.
Allerdings ist es unbedingt erforderlich, dass Ihre Kursplanungsformulare aktuell sind und ggf. noch notwendige Genehmigungen eingeholt werden. Es dürfen nur diejenigen genehmigten Komponenten auf ‘besucht’ stehen, die tatsächlich anerkannt werden sollen. Unten finden Sie eine ausführliche Schritt-für-Schritt Beschreibung, wie Sie vorgehen müssen, um das KPF zu aktualisieren und den Anerkennungsantrag zu stellen. Bitte lesen Sie sich diese aufmerksam durch!