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Learning Agreement für Studierende anderer Programme

Learning Agreement für Studierende andere Programme

Learning Agreement für Studierende anderer Programme

Austauschstudierende müssen zusätzlich mit Ihrer Online-Bewerbung ein Learning Agreement einreichen. Im Learning Agreement, auch Kurswahlformular oder Lernvereinbarung genannt, listen Sie alle Kurse auf, die Sie belegen möchten. So versichern Sie sich, dass Ihnen die Kurse, die Sie an der Universität Regensburg belegen, an Ihrer Heimatuniversität anerkannt werden. 


Wo erhalten Sie das Learning Agreement Formular?

Austauschstudierende, die nicht im Rahmen des ERASMUS+ Programms an die Universität Regensburg kommen, erhalten das Learning Agreement Formular vom International Office Universität Regensburg.

Learning Agreement Formular (öffnet neues Fenster)

Wann sollten Sie das Learning Agreement einreichen?

Das Learning Agreement sollte, wenn möglich, zusammen mit der Online-Bewerbung eingereicht werden. 

Sobald wir Ihr Learning Agreement erhalten haben, wird geprüft, ob die Kurse angeboten werden und ob es mögliche Einschränkungen gibt. Es wird auch geprüft, ob Sie über die erforderlichen Sprachkenntnisse für die von Ihnen gewählten Kurse verfügen. Falls wir Schwierigkeiten bei Ihrer Kurswahl vermuten, werden wir Sie darüber informieren. 

Können Sie Ihre Kurswahl nachträglich noch ändern?

Ja, Sie können Ihre Kurswahl ändern. Das Learning Agreement, das Sie zusammen mit Ihrer Bewerbung einreichen, stellt eine vorläufige Kurswahl basierend auf einem alten Kurskatalog dar. Die meisten Austauschstudierenden ändern Ihre Kurswahl nach Anreise in Regensburg. Es ist zum Beispiel möglich, dass es zu zeitlichen Konflikten bei den Kursen kommt. Eventuell werden einzelne Kurse nicht angeboten und Sie müssen Ihre Kurswahl noch einmal ändern. 

Wichtig ist, dass Sie Ihre Heimatuniversität und das International Office der Universität Regensburg über Änderungen der Kurswahl auf dem Laufenden halten. Nur so können Sie sicherstellten, dass Ihnen die gewählten Kurse an der Heimatuniversität anerkannt werden. 


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