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ECTS und deutsches Notensystem

ECTS und deutsches Notensystem

ECTS und deutsches Notensystem

ECTS steht für European Credit Transfer and Accumulation System. Das europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen ist ein Instrument zur Verbesserung der akademischen Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland. Das System ermöglicht es, Lernleistungen zu messen und zu vergleichen und sie von einer Hochschuleinrichtung auf eine andere zu übertragen.


Wichtige Informationen zu ECTS Kreditpunkten und dem deutschen Notensystem

ECTS - Kreditpunkte

ECTS-Punkte sind ein Wert, der den Kurseinheiten zugewiesen wird, um den Arbeitsaufwand zu beschreiben, der für den Abschluss eines Kurses erforderlich ist. ECTS-Punkte spiegeln den Arbeitsaufwand wider, den jeder Kurs im Verhältnis zum Gesamtarbeitsaufwand für ein ganzes Studienjahr an der Hochschule erfordert, d. h. Vorlesungen, praktische Arbeiten, Seminare, selbstständige Arbeit (in der Bibliothek oder zu Hause) und Prüfungen oder andere Beurteilungsmethoden.

ECTS-Punkte sind ein relativer Wert. Im ECTS-System entsprechen 60 Leistungspunkte dem Arbeitsaufwand eines Studienjahres; 30 Leistungspunkte werden einem Semester zugeordnet.

An der Universität Regensburg sind ECTS-Punkte in fast allen Fachbereichen und Disziplinen durchgehend eingeführt. 

Staatsexamensstudiengänge wie Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Rechtswissenschaft verwenden nicht das Bachelor-/Mastersystem und haben daher ECTS-Punkte für ihre Studierenden nicht eingeführt. Austauschstudierende erhalten für Studienleistungen in diesen Fächern jedoch dennoch ECTS-Punkte.

Wo findet man die ECTS-Punkte einer bestimmten Lehrveranstaltung?

Die ECTS-Punkte einzelner Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis im Reiter Termine unter dem Begriff “Credits”. In einigen Fällen sind die Leistungspunkte nur für ein komplettes Modul und nicht für einen Kurs aufgeführt. Wenn Sie die Anzahl der Credits für einen einzelnen Kurs nicht finden können, wenden Sie sich bitte an das International Office, um Hilfe zu erhalten.

Weitere Informationan zu den ECTS-Punkten finden Sie in unserem Informationsblatt. 

Wie viele ECTS-Punkte benötigen Sie?

Die Mindeststudienzeit für Austauschstudierende, die nach Regensburg kommen, beträgt ein Semester. In der Regel müssen Austauschstudierende ca. 30 ECTS-Punkte erwerben. Die genaue Anzahl hängt jedoch von Ihrer Heimatuniversität ab. Erkundigen Sie sich daher unbedingt beim zuständigen Koordinator Ihrer Heimatuniversität, wie viele ECTS-Punkte Sie in Regensburg erreichen müssen.

Der durchschnittliche Arbeitsaufwand für 30 ECTS-Punkte beträgt ca. 12 - 16 Kontaktstunden pro Semester, je nach Art der Lehrveranstaltungen. Eine Mischung aus verschiedenen Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Übungen usw.) wird empfohlen. Austauschstudierende sollten zusammen mit dem Koordinator der Heimathochschule entscheiden, welche Arten von Lehrveranstaltungen (Proseminar, Hauptseminar, Vorlesung) in welchem Teilbereich sie belegen möchten. Dabei sollten Vorkenntnisse sowie das Studienprogramm an der Heimatuniversität berücksichtigt werden.

Sprechen Sie Ihre Kurswahl und spätere Änderungen immer mit Ihrer Heimatuniversität ab. Nur so können Sie sicherstellen, dass die von Ihnen gewählten Kurse an Ihrer Heimathochschule anerkannt werden.

ECTS - Noten

An der Universität Regensburg werden ECTS-Noten nicht an Studierende ohne Abschluss (Austausch- und Gaststudierende) vergeben und daher auch nicht auf dem Transcript of Records angegeben.

Die Leistungen von Austauschstudierenden werden auf der Grundlage des deutschen Notensystems benotet.

Das deutsche Notensystem

Das deutsche Notensystem basiert auf einer Skala von 1 bis 5, wobei 1 die beste Note ist. Die Bestehensnote ist 4. Zur besseren Unterscheidung können die Noten entweder um 0,3 oder 0,7 differenziert werden.

Darüber hinaus können Lehrveranstaltungen nach dem Prinzip "bestanden/nicht bestanden" bewertet werden.

Regensburger Note in WortenRegensburger Note in ZahlenDefinition
1 = sehr gut1,0; 1,3

ausgezeichnet: hervorragende Leistung 

mit minimalen Fehlern

2 = gut1,7; 2,0; 2,3

sehr gut: überdurchschnittliche Leistung 

mit einigen Fehlern

3 = befriedigend2,7; 3,0; 3,3

gut: gute Leistung, jedoch mit einigen 

größeren Fehlern

4 = ausreichend3,7

ausreichend: durchschnittliche Leistung 

mit einigen gewichtigen Fehlern

4 = ausreichend4,0

ausreichend: die vorliegende Leistung 

erfüllt die Mindestkriterien

5 = ungenügend4,3

ungenügend: die Leistung hat nicht die

Mindestanforderungen erfüllt

5 = ungenügend4,7; 5,0

ungenügend: die Leistung hat die Mindest-

anforderungen bei weitem nicht erfüllt

Benotungssytem der Juristischen Fakultät

Die Juristische Fakultät verwendet ein anderes Benotungssystem, bei dem die Leistungen der Studierenden auf einer Skala von 0 bis 18 Punkten bewertet werden.

Juristische PunkteRegensburger Noten in ZahlenDefinition
16 - 18 (sehr gut)1,0 (sehr gut)Herausragende Leistung
13 - 15 (gut)1,0 (sehr gut)Herausragende Leistung
12 (vollbefriedigend)1,3 (sehr gut)

Weit über dem Durchschnitt liegende

 Leistung

11 (vollbefriedigend)1,7 (gut)Überdurchschnittliche Leistung
10 (vollbefriedigend)2,0 (gut)Überdurchschnittliche Leistung
9 (befriedigend)2,3 (gut)Überdurchschnittliche Leistung
8 (befriedigend)2,7 (befriedigend)Durchschnittliche Leistung
7 (befriedigend)3,0 (befriedigend)Durchschnittliche Leistung
6 (ausreichend)3,3 (befriedigend)Durchschnittliche Leistung
5 (ausreichend)3,7 (ausreichend)Leistung erfüllt die (Mindest-) Anforderungen
4 (ausreichend)4,0 (ausreichend)Leistung erfüllt die (Mindest-) Anforderungen
1 - 3 (mangelhaft)4,3 - 5,0 (nicht ausreichend)

Mangelhafte Leistung / Leistung erfüllt nicht 

die Mindestanforderungen

0 (ungenügend)5,0 (ungenügend)

Mangelhafte Leistung mit sehr großen Defiziten

 weit unterhalb der Mindestanforderungen


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