An-, Um- & Abmeldung bei der Stadt Regensburg
In Deutschland müssen alle Bürger und Bürgerinnen ihre Adresse an ihrem Wohnort anmelden. Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, müssen Sie Ihre Adresse ummelden. Vor der Abreise aus Deutschland müssen Sie Ihre Adresse wieder abmelden.
Für EU- und Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger sind zwei verschiedene Behörden zuständig.
An-, Um- & Abmeldung bei der Stadt Regensburg
Anmeldung bei der Stadt Regensburg
UR/Julia Dragan Anmeldung bei der Stadt Regensburg
Anmeldung bei der Stadt Regensburg
In Deutschland müssen alle Bürger und Bürgerinnen ihre Adresse an ihrem Wohnort anmelden. Diese Anmeldung sollte innerhalb von 7 - 14 Tagen nach Bezug Ihrer Wohnung oder Ihres Zimmer erfolgen.
Sie erhalten eine einseitige schriftliche Bestätigung, dass Sie nun Bürger oder Bürgerin der Stadt Regensburg sind (Anmeldebestätigung). Sie wird z.B. benötigt, um ein Bankkonto zu eröffnen oder Ihre Kinder für die Schule anzumelden.
Falls Sie außerhalb von Regensburg wohnen, wenden Sie sich bitte an das Welcome Center. Wir können Ihnen sagen, wo Sie Ihre Adresse anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Bitte melden Sie sich, falls Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare für die Behörden brauchen.
Bitte beachten Sie: Nach der Anmeldung erhalten Sie wichtige Post wie Ihre Steuer-ID-Nummer und ein Schreiben vom ARD/ZDF Beitragsservice. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Name gut sichtbar an Ihrem Briefkasten steht und schauen Sie regelmäßig in den Briefkasten.
Notwendige Unterlagen:
- Anmeldeformular;
- „Wohnungsgeberbescheinigung“ ausgefüllt und unterschrieben vom Vermieter oder von der Vermieterin
- Pass und falls erforderlich Visum oder Aufenthaltserlaubnis
Unterlagen für die Anmeldung:
- Anmeldeformular - Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Ausfüllhilfe: Anmeldeformular - Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger (English) (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Anmeldeformular - EU-Bürgerinnen und -Bürger (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Wohnungsgeberbescheinigung (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Ummeldung bei der Stadt Regensburg
UR/Julia Dragan Ummeldung bei der Stadt Regensburg
Ummeldung bei der Stadt Regensburg
Wenn Sie innerhalb Deutschlands oder sogar innerhalb Regensburgs umziehen, müssen Sie auch Ihre Adresse bei der Stadt Regensburg (oder an Ihrem neuen Wohnort) ummelden. Dies sollte idealerweise eine Woche vor oder 1-2 Wochen nach Ihrem Umzug geschehen. Früher als eine Woche vor dem Umzug ist eine Ummeldung nicht möglich!
Sie können die ausgefüllten Ummeldeformulare auch per E-Mail an die zuständige Behörde in Regensburg schicken.
Sobald Sie Ihre neue Adresse erfolgreich bei der Ausländerbehörde angemeldet haben, wird diese den ARD/ZDF Beitragsservice benachrichtigen, der Ihnen dann einen Brief zusendet. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Name gut sichtbar an Ihrem Briefkasten steht und schauen Sie regelmäßig in den Briefkasten.
Informieren Sie auch Ihre Kontaktperson in der Personalabteilung über Ihre neue Adresse und natürlich alle anderen Stellen, bei denen Sie Ihre Adresse angegeben haben (z. B. Ihre Bank, Ihre Krankenversicherung usw.).
Notwendige Unterlagen:
- Ummeldeformular;
- „Wohnungsgeberbescheinigung“ ausgefüllt und unterschrieben vom Vermieter oder von der Vermieterin
- Pass und falls erforderlich Visum oder Aufenthaltserlaubnis
Weitere Informationen
Abmeldung bei der Stadt Regensburg
Foto: UR/Julia Dragan Abmeldung bei der Stadt Regensburg
Abmeldung bei der Stadt Regensburg
Bevor Sie Deutschland verlassen, müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde oder dem Bürgerbüro abmelden. Dazu müssen Sie das Abmeldeformular ausfüllen und bei der zuständigen Behörde einreichen. Dies kann frühestens 5 Tage vor Ihre Abreise erfolgen. Nach Ihrer Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung. Die Abmeldebestätigung benötigen Sie zum Beispiel für die Abmeldung des Rundfunkbeitrags.
Notwendige Unterlagen:
- Abmeldeformular;
- Pass und falls erforderlich Visum oder Aufenthaltserlaubnis